Beratung des Landesstiftungsgesetzes im Rechtsausschuss // Oehlrich: „Rot-Rot zieht keine Lehren aus der Causa Klimastiftung“

Der Rechtsausschuss hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes beraten. Die rechtspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Constanze Oehlrich, wollte mit einem Änderungsantrag Transparenz schaffen darüber, durch wen eine Stiftung im Rechtsverkehr vertreten wird. Außerdem schlug sie Rot-Rot die Aufnahme der Stiftungsaufsichtsbeschwerde in das Landesstiftungsgesetz vor. Beides wurde jedoch abgelehnt. Dazu erklärt Constanze Oehlrich:

„Stiftungen sind dem rechtswidrigen Verhalten ihrer Organe schutzlos ausgeliefert – und Rot-Rot belässt es dabei. Wegen ihrer Mitgliederlosigkeit unterliegen Stiftungen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Für den Fall, dass die Stiftungsorgane sich nicht um die für sie geltenden Vorschriften scheren und die Stiftungsaufsicht versagt, gibt es bislang keinen Rechtsschutz. Über die Regelung einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde hätte diese Rechtsschutzlücke geschlossen werden können.

Mit einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde kann die Aufsichtsbehörde zu einem Tun oder Unterlassen verpflichtet werden. Das hätte eine Lernerfahrung aus den Schwierigkeiten der Justizministerin mit der ‚Stiftung Klima- und Umweltschutz MV‘ sein können. Davon wollte Rot-Rot jedoch heute nichts wissen – für mich und meine Fraktion ein Armutszeugnis.“


Hintergrund:

Die beantragte Aufnahme einer Regelung über die Stiftungsaufsichtsbeschwerde folgt dem Beispiel der Schweiz. Der Deutsche Juristentag empfiehlt die Aufnahme einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde in das deutsche Recht bereits seit Jahren. In der vom Rechtsausschuss anberaumten Sachverständigenanhörung zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes am 5. Juli 2023 hat der Deutsche Anwaltverein die Forderung nach Schaffung einer solchen Rechtsschutzmöglichkeit erneut aufgegriffen.


Constanze Oehlrich MdL Rechtspolitische Sprecherin