Heute hat der Landtag auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Bundesinitiative „Spurwechsel“ im Einwanderungsrecht debattiert. Die Ampel-Koalition im Bund hatte sich am 23. Juni 2023 auf ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz geeinigt und damit die Hürden für die benötigte Arbeitsmigration nach Deutschland deutlich absenkt. Daneben ist auch der sogenannte „Spurwechsel“ im Einwanderungsrecht vorgesehen. Schutzsuchenden soll es unabhängig vom Ausgang ihres laufenden Asylverfahrens ermöglicht werden, eine Ausbildung zu beginnen oder einen Job anzunehmen. Wer ein existenzsicherndes Jobangebot vorweisen kann, soll im Land bleiben dürfen. Jutta Wegner, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erläutert die Vorzüge dieser Regelung für Mecklenburg-Vorpommern:
„Der ‚Spurwechsel’ erlaubt Schutzsuchenden, sich ihr Bleiberecht buchstäblich zu erarbeiten. Hierbei sollte die Politik diese Menschen bestmöglich unterstützen. Bislang waren Schutzsuchende mit laufendem Asylverfahren oft zum Nichtstun verdammt. Arbeiten wollen, aber nicht dürfen. Das führt auf Seite der Schutzsuchenden oft zu Frust. Auf der Seite der Wirtschaft fehlen hingegen Arbeits- und Fachkräfte. Der ‚Spurwechsel‘ hat darum das Potenzial, mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Die Schutzsuchenden erhalten eine Bleibeperspektive und haben dadurch einen hohen Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Für die Unternehmen in MV werden Arbeitskräfte und Auszubildende verfügbar. Und Kommunen werden von Bürokratie und Kosten entlastet. Die Initiative ist eine klassische Win-Win-Situation für Mecklenburg-Vorpommern!
Wir fordern die Landesregierung auf, die neue Regelung als Chance für MV zu begreifen und mit den beteiligten Akteuren gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass Schutzsuchende im Land auch schnellstmöglich den Weg in Arbeit finden und sich nicht im deutschen Bürokratie- und Vorschriftendschungel verlaufen.“
Hintergrund:
In dem Antrag fordern die Bündnisgrünen die Landesregierung unter anderem dazu auf, Asylsuchende verstärkt beim „Spurwechsel“ in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, Kapazitäten an Integrations- und Sprachkursen kurzfristig und flächendeckend zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern für „Spurwechslerinnen und Spurwechsler“ ein konkretes und mit den regionalen Akteurinnen und Akteuren abgestimmtes Beratungskonzept erarbeiten. Zudem soll Rot-Rot mit den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam Strukturen schaffen, die die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie die Möglichkeit des „Spurwechsels“ im Sinne einer möglichst schnellen Integration in Arbeit bürokratiearm ermöglichen.
Hinweise:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vorhandenes Arbeits- und Fachkräftepotenzial ausschöpfen: ‚Spurwechsel’ in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen“ (Drucksache 8/2330)
Den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteinwanderung (Kabinettsfassung) finden Sie hier.
Weitere Informationen zum sogenannten „Spurwechsel“ finden Sie hier.