Klimastiftung – Landesregierung will Landesstiftungsgesetz ändern // Oehlrich: „Stiftungsaufsichtsbeschwerde ist unerlässliches Instrument“

Der Rechtsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern hat heute zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes der Landesregierung eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Grund für die Novelle ist die seit 1. Juli 2023 geltende Pflicht Mecklenburg-Vorpommerns, das Landesstiftungsgesetz an das neue Stiftungsrecht des Bundes anzupassen.

Die Sachverständige Katharina Gollan vom Deutschen Anwaltverein wies in der Anhörung darauf hin, dass Stiftungen durch ihre Struktur in besonderer Weise der Gefahr eines rechtswidrigen Verhaltens der handelnden und entscheidenden Personen ausgesetzt seien. Eine Stiftung habe im Gegensatz zu eingetragenen Vereinen keine Mitglieder und somit einen sehr kleinen Personenkreis, der Entscheidungen treffen könne. Im Landesstiftungsgesetz könne für diese Fälle jedoch ein neuer Rechtsbehelf geschaffen werden: die Stiftungsaufsichtsbeschwerde. Diese fehlt in dem Gesetzesentwurf bislang. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, Constanze Oehlrich:

„Der Fall der Klimastiftung zeigt: Personen mit berechtigtem Interesse sollten eine Möglichkeit haben, gegen Handlungen und Unterlassungen der Stiftungsorgane oder der Aufsichtsbehörde vorzugehen. Für die Fälle, in denen gerade die Aufsichtsbehörde versagt, würde die Stiftungsaufsichtsbeschwerde einen Rechtsbehelf bieten. Österreich und die Schweiz machen es vor. Ich werde meiner Fraktion daher vorschlagen, einen entsprechenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zu stellen.“

Rot-Rot verpasst weitere Chance, eine Lösung zur Aufhebung der Klimastiftung zu finden

„Die im Justizministerium angesiedelte Stiftungsaufsicht hat mit Blick auf die ‚Stiftung Klima- und Umweltschutz MV‘ bereits in mehrfacher Hinsicht versagt: Presserechtliche Auskunftsansprüche gegen die Stiftung mussten vor Gericht durchgesetzt werden. Und obwohl gewichtige Gründe für die Abberufung des Stiftungsvorstands vorliegen, ist dieser nach wie vor im Amt. Heute hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Michael Noetzel von der Fraktion DIE LINKE, konkrete Nachfragen zur möglichen Aufhebung der Klimastiftung an die anwesenden Stiftungsrechtsexpert*innen, darunter auch die Professorin Birgit Weitemeyer, nicht zugelassen. Die Chance, eine fundierte Einschätzung zu der Frage zu erhalten, wie sich die Stiftung entsprechend dem Landtagsbeschluss vom 1. März 2022 beenden lässt, hat die Koalition dadurch ohne Not vertan.“


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin