Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes abgelehnt // Oehlrich: „Verfassungsschutz muss zur Verdachtsberichterstattung verpflichtet werden“

Sobald die Verfassungsschutzbehörde Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder feststellt, ist sie verpflichtet, die zuständigen Behörden sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für das Bestehen einer solchen Gefahr erfolgt eine solche Information bislang nicht. Elf Bundesländer sowie der Bund selbst haben diese Gesetzeslücke bereits erfolgreich schließen können.

Mecklenburg-Vorpommern sollte diesem Beispiel an moderner Gefahrenabwehr folgen. Mit einem Gesetzentwurf beantragt die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern. Diesen Änderungsantrag haben die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD am Mittwoch in erster Lesung abgelehnt.

Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt dazu:
„Transparenz ist ein wichtiger Baustein für die Reform des Verfassungsschutzes. Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit hilft, Gefahren für unsere Demokratie zu erkennen, sich mit diesen auseinanderzusetzen und ihnen mit gesellschaftlichem Engagement zu begegnen. Wir wollen deswegen, dass der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nicht erst über gesichert verfassungsfeindliche Bestrebungen bei einer Gruppierung informiert, sondern schon dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen.

In das Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern sollte daher eine Rechtsgrundlage für die so genannte Verdachtsberichterstattung aufgenommen werden – wie bereits im Bund und in elf von 16 Bundesländern. Wie so oft verweist die Landesregierung auf eine bereits geplante Änderung des Verfassungsschutzgesetzes im kommenden Jahr. Eine starke Zivilgesellschaft ist gut informiert und kann Gefahren für unsere Demokratie frühzeitig erkennen. Dieses Anliegen zu stärken, duldet keinen Aufschub. Warum SPD und DIE LINKE diesem Gesetzentwurf dann nicht jetzt schon zustimmen, lässt sich nur schwer vermitteln.“


Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 8. März 2022 zahlreiche Belege dafür angeführt, dass es mit Blick auf die AfD ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Es hat die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für zulässig erklärt – und ebenso die Berichterstattung darüber. Die Aufklärung der Öffentlichkeit sei eine geeignete Vorkehrung zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, so das Gericht. Darüber hinaus wird die AfD in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall sowie in Thüringen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.


Hinweis:

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/2091) finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Innenpolitische Sprecherin