Windenergiegebiete // Damm: „Stückwerk bringt den Planungsverbänden nichts“

Die Vorstellung des Planungserlass „Wind-an-Land“ durch die Minister Backhaus und Meyer auf der heutigen Landespressekonferenz, kommentiert Hannes Damm, energiepolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion:

„Es passt ins Bild einer energiepolitisch planlos agierenden Landesregierung, dass die Minister heute einen halbfertigen Planungserlass vorgestellt haben. Am 21. November 2022 wurde der erste Entwurf noch mit den Abwägungskriterien an die Verbände verteilt. Danach sollte noch bis Ende letzten Jahres eine Veröffentlichung im Amtsblatt erreicht werden. Daraus wurde wie so oft nichts, denn in dem heute vorgelegten Planungserlass fehlen die Abwägungskriterien gänzlich. Einzig die sogenannten Ausschlusskriterien wurden bisher festgelegt. Ankündigen und nicht liefern ist leider zu oft die Devise der Landesregierung, wenn es um Erneuerbare Energien geht. Das heute vorgestellte Stückwerk bringt den Planungsverbänden nichts. Ihre Arbeit soll ja gerade das Abwägen der noch fehlenden Kriterien sein. Sie sind also weiter zum Warten verdammt.

Dabei müsste für die Ausweisung der Windenergiegebiete gelten, dass die Planungsverbände im Sinne des Klimaschutzes und der Netzplanung schnell mit ihrer Arbeit beginnen können, um dann in einem einzigen Schritt das 2,1 Prozent-Flächenziel zu erreichen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Windenergieanlagen in einem ausgewiesenen Eignungsgebiet auch überall genehmigungsfähig sind.
Eine Abwägungsentscheidung muss dann auch für die Genehmigungsverfahren ihre Gültigkeit behalten. Es darf nicht sein, dass beispielsweise ein Denkmal durch die Planungsverbände anderes bewertet wird als durch die Genehmigungsbehörden und es dadurch zur Ablehnung des Antrages kommt. Solche Situationen gilt es zu verhindern, um eine gerichtsfeste Planung aufstellen und Genehmigungsverfahren schnell durchführen zu können.

Daher ist es wichtig, dass neben Ausschluss- und Abwägungskriterien für die Planungsverbände auch die Genehmigungsebene vom Erlass abgedeckt wird, so wie in den anderen Bundesländern üblich. Nur auf diese Weise lässt sich das Vorgehen der beteiligten Behörden nachvollziehbar und effektiv regeln. Nicht ohne Grund stecken 1.000 Anlagen wegen fehlender Entscheidungen seit Jahren im Verfahren fest. Denn genau an diesen Handlungsanweisungen in Form eines Windenergieerlasses fehlt es in MV.

Mit diesem halbgaren Planungserlass entfesselt die Landesregierung leider nicht ansatzweise das Potential des Windkraftausbaus in Mecklenburg-Vorpommern. Stattdessen wird aktiver Klimaschutz und wirtschaftlichen Aufschwung weiterhin hinausgezögert.“


Hannes Damm MdL
Energiepolitischer Sprecher