Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehrere Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Wir Bündnisgrüne haben von Anfang an gegen diese SOG-Novelle und die darin enthaltene Ausweitung polizeilicher Befugnisse protestiert. Die beanstandeten Vorschriften genügen nicht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit an heimliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei. Deshalb sind sie vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.
„SOG-Novelle war Scheitern mit Ansage“
Die SOG-Novelle war ein Scheitern mit Ansage. Der Innenausschuss des Landtages hat zu dem Gesetzentwurf in der vergangenen Legislaturperiode zwei Sachverständigenanhörungen durchgeführt. In beiden Anhörungen haben Sachverständige gewichtige Gründe dafür vorgetragen, dass der Entwurf in der Verfassung gewährleistete Grundrechte verletzt. Doch die damalige rot-schwarze Landesregierung wischte diese Bedenken einfach vom Tisch. Der Gesetzentwurf wurde mit nur einigen wenigen redaktionellen Änderungen beschlossen.
Diese Ignoranz von Grundwerten unserer Verfassung muss ein Ende haben. Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und auf die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses, die durch diese SOG-Novelle verletzt werden, schützen die Freiheit der Bürger*innen und sind somit eine tragende Säule unserer Demokratie.“