Zur heutigen Sitzung des Rechtsausschusses hat Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, beantragt, dass das Justizministerium über den Inhalt der Jahresabrechnung, der Vermögensübersicht und des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks der Stiftung „Klima- und Umweltschutz MV“ informiert. Diesem Antrag ist Justizministerin Bernhardt jedoch nicht nachgekommen.
Constanze Oehlrich: „Die Arbeit der ‚Stiftung Klima- und Umweltschutz MV‘ wurde größtenteils von der Russischen Föderation finanziert. Der Landtag hat daher ein berechtigtes Interesse an Informationen über die Vermögenssituation der Stiftung. Dass die Justizministerin als Stiftungsaufsicht dem zuständigen Rechtsausschuss des Landtags diese Informationen vorenthält, ist ein ungeheuerlicher Vorgang. In der heutigen Sitzung waren noch nicht einmal Eckdaten aus der dem Justizministerium seit einem Monat vorliegenden Jahresabrechnung der Stiftung, der Vermögensübersicht und dem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zu erhalten. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.
Die Justizministerin mauert und die Regierungskoalition lässt sie gewähren. Hätte der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, eine Vorlage der Stiftungsakten zu verlangen, hätte die Justizministerin diese vorlegen müssen. Der Antrag meiner Fraktion auf Aktenvorlage wurde jedoch mit der Ausschussmehrheit von Rot-Rot abgelehnt. Von Aufklärungswillen und Transparenz fehlt weiterhin jede Spur.“
Hintergrund:
Gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 Stiftungsgesetz haben Stiftungen innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erstellende Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Prüfung vorzulegen. Diese Frist war im vergangenen Jahr für die „Stiftung Klima- Umweltschutz MV“ bis zum 9. Dezember 2022 verlängert worden.
Nach Artikel 40 Absatz 2 Satz 2 unserer Landesverfassung und nach § 21 der Geschäftsordnung des Landtages hat die Landesregierung den vom Landtag eingesetzten Ausschüssen in deren jeweiligem Geschäftsbereich auf Verlangen der Mehrheit ihrer Mitglieder Akten vorzulegen. Die Aktenvorlage muss unverzüglich und vollständig erfolgen.