Das Kantonsgericht im schweizerischen Zug hat Ende des Jahres 2022 entschieden, der insolventen Nord Stream 2 AG eine Nachlassstundung bis zum 10. Juli 2023 zu bewilligen. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, hat daher heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, um sich über die möglichen Auswirkungen auf die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV zu informieren:
„Eine Nachlassstundung wird in der Regel nur dann gewährt, wenn für das betreffende Unternehmen eine realistische Chance auf eine Sanierung besteht. Hierfür muss es aber zu einer Einigung mit den Gläubiger*innen kommen. Was das für die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV bedeutet, ist bisher unklar. Es ist von öffentlichem Interesse, zu erfahren, ob es noch offene Forderungen zwischen der Stiftung und der Nord Stream 2 AG gibt, ob sich die Stiftung an der Sanierung der Nord Stream 2 AG beteiligt und ob eine solche Beteiligung dem Sanktionsregime gegenüber Russland zuwider laufen würde. Ich möchte von der zuständigen Justizministerin Bernhardt in ihrer Funktion als Stiftungsaufsicht wissen, welche Informationen ihr hierzu vorliegen und wie das Land die Situation bewertet.“
Hintergrund:
Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV hatte von der Nord Stream 2 AG Zustiftungen von insgesamt rund 20 Millionen Euro erhalten. Zur Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 hatte der von der Stiftung errichtete wirtschaftliche Geschäftsbetrieb im Auftrag der Nord Stream 2 AG Verträge mit rund 80 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von rund 165 Millionen Euro geschlossen. Die Aufträge sollen in Absprache mit der Nord Stream 2 AG ausgelöst und von dieser vorfinanziert worden sein. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV soll zehn Prozent der Auftragssummen als Entgelt für ihre Dienstleistungen bekommen haben.
Hinweis:
Die Kleine Anfrage „Drohender Konkurs der Nord Stream 2 AG“ vom 10. Januar 2023 finden Sie anbei.