Zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes // Shepley: „Gesetzentwurf ist ein Desaster für MV“

Heute wurde in zweiter Lesung die Umsetzung des neuen Betreuungsrechts des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Anne Shepley, stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, kritisiert den Gesetzentwurf der Landesregierung:

„Für ein derart schnell alterndes Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern ist der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ein Desaster. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten werden aufgrund der demographischen Entwicklung immer mehr Menschen in unserem Land Hilfe benötigen. Immer mehr Familienangehörige werden sich durch den Bürokratiedschungel kämpfen müssen und auf die wichtige Unterstützung durch Betreuungsvereine angewiesen sein.“

Scheinargumente der Landesregierung

„Doch die Betreuungsvereine in unserem Bundesland sind massiv unterfinanziert und entsprechend gefährdet. Obwohl der Bundesgesetzgeber klar festgeschrieben hat, dass Betreuungsvereine bedarfsgerecht finanziert werden müssen, beschließt die Landesregierung nun lediglich eine Unterstützung ,nach Maßgabe des Haushalts’. Obendrein behauptet sie, die aktuellen Bedarfe der Betreuungsvereine nicht abschätzen zu können. Dabei ließe sich das Problem schnell lösen, indem sich Rot-Rot auf eine transparente Bemessungsgrundlage festlegt. Doch die Landesregierung trägt lieber Scheinargumente vor und verschiebt die Aufgabe in die Zukunft.

Meine Fraktion schließt sich der Meinung von Expert*innen an und hat in einem Änderungsantrag gesetzlich festgeschriebene Querschnittsstellen pro 100.000 Einwohner*innen gefordert, die über den Nachtragshaushalt 2022/2023 finanziert werden sollen.

Die Reform auf Bundesebene hat zum Ziel, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung zu stärken. Betreuten Menschen soll so lange wie möglich ein autonomes Leben und Mitsprache ermöglicht werden – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Doch Betreuungsvereine benötigen Zeit, Personal und Geld, um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können. Dafür muss das Land sorgen. Wir können es uns angesichts der wachsenden Herausforderungen nicht leisten, auch nur einen Betreuungsverein aufgrund mangelnder finanzieller Ausstattung zu verlieren.“


Hinweis:
Den Gesetzentwurf zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes (Drucksache 8/1253) finden Sie hier.
Den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie im Anhang.


Anne Shepley MdL
Stellv. Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für frühkindliche Bildung