Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern eingebracht.
Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, erläutert die Initiative:
„Die Anti-Rassismus-Kommission des Europarats hat Bund und Länder jüngst wegen Untätigkeit gegen das sogenannte Racial Profiling durch die Polizei gerügt. Denn noch immer werden Menschen allein aufgrund ihres Aussehens von der Polizei angehalten und kontrolliert, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Meine Fraktion hat diese Rüge zum Anlass genommen, drei Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) zu beantragen, die in anderen Bundesländern bereits eingeführt worden sind.
Wir fordern die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots des ‚Racial Profiling‘ in das SOG. Die Auswahl von Personen allein aufgrund ihrer äußeren Erscheinung sowie der vermuteten Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe würde dadurch für polizeiliche Maßnahmen eindeutig untersagt werden.
Anders als beispielsweise in Berlin hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern laut SOG die Befugnis, verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen durchzuführen an Orten, von denen sie annimmt, dass sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen. Regelungen wie diese bergen die Gefahr, dass es zu ‚selektiven‘ Personenkontrollen kommt, die sich an äußeren Merkmalen – etwa der Hautfarbe – von Personen orientieren. Sie müssen daher im SOG gestrichen werden.
Dem Beispiel Bremens folgend wollen wir zudem eine Regelung einführen, nach der betroffenen Personen auf Verlangen eine Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung und deren Grund auszustellen ist. Auf diese Weise kann eine gerichtliche Überprüfung der Polizeimaßnahme vereinfacht werden.
Unsere Verfassung verbietet rassistische Diskriminierung. Daraus folgt für den Landtag als Gesetzgeber die Pflicht, Eingriffsermächtigungen der Polizei, die menschenrechtswidrigen Diskriminierungen Vorschub leisten, zu identifizieren und zu streichen.“
Hinweis:
Den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/1470) finden Sie hier.