Wahlalter 16 // Oehlrich: „Ein Gebot der Generationengerechtigkeit“

Heute hat der Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes verabschiedet. Dadurch wird das Wahlalter für die Teilnahme an Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern auf 16 Jahre abgesenkt. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt die neue Regelung:

„Mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes wurde eine langjährige Forderung von uns Bündnisgrünen in die Tat umgesetzt: Künftig können junge Menschen ab 16 Jahren an den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen.

Viele der Entscheidungen, die der Landtag trifft, reichen weit in die Zukunft hinein und betreffen dadurch junge Menschen ganz besonders. Es ist daher ein Gebot der Generationengerechtigkeit, jungen Menschen eine Möglichkeit der Mitbestimmung über die politische Zusammensetzung des Landtags einzuräumen. Für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre war es höchste Zeit.“


Hinweis:
Den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (Drucksache 8/737) finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin