In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses wurde heute die Umsetzung des neuen Betreuungsrechts des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Anne Shepley, stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, kritisiert den Gesetzentwurf der Landesregierung:
„Die Änderung des Betreuungsrechts auf Bundesebene war ein wichtiger Schritt, um Betreuungsvereine endlich zu stärken. Mit dem Ziel, Menschen, die auf eine Betreuung angewiesen sind, ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen, sollten anerkannte Betreuungsvereine per Gesetz finanziell auskömmlich ausgestattet werden. All diejenigen, die sich haupt- und ehrenamtlich in diesem Bereich engagieren, sollten dadurch bestmöglich unterstützt werden.“
„Völlig unzureichend“
„Was nun landesrechtlich vorgelegt wurde, ist angesichts der neu hinzukommenden Aufgaben jedoch völlig unzureichend. Schon jetzt sind die Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern massiv unterfinanziert. Statt sie nun endlich bedarfsgerecht auszustatten, wie es Paragraph 17 des BtOG vorsieht, deckelt die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf die jährliche Förderung auf 200 000 Euro. Pro eintausend Einwohner*innen bezuschusst Mecklenburg-Vorpommern damit die Betreuungsvereine mit gerade einmal 124,30 Euro. Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz lag dieser Wert bereits im Jahr 2016 bei rund 715 Euro.
Gerade in einem alternden Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern leisten Betreuungsvereine elementare Arbeit. Zu riskieren, sie durch zu geringe Mittelausstattung zu verlieren, wäre gegen unser aller Interesse. Wir dürfen nicht vergessen: Jede und jeder von uns kann auf eine Betreuung angewiesen sein – für eine begrenzte Zeit oder für das ganze Leben. Betreuungsvereine übernehmen dann wichtige Aufgaben: Sie unterstützen Angehörige, beraten ehrenamtliche Betreuer*innen, die eigenständig Verwandte oder Freunde vertreten wollen und helfen, den Bürokratiedschungel zu durchdringen.
Das Land muss seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und Betreuungsvereine entsprechend finanziell ausstatten, sodass sie nicht nur ihren bisherigen, sondern auch den geplanten erweiterten Aufgaben gerecht werden können. Die Mittelvergabe muss zudem jährlich überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird entsprechende Änderungsanträge stellen, um den Gesetzentwurf dahingehend anzupassen.“