Umgang der Landespolizei mit Anzeigen von Hasskriminalität im Internet // Oehlrich: „Landesregierung löst Wahlversprechen nicht ein“

Zu dem heutigen Bericht des Innenministeriums im Innenausschuss über den Umgang der Landespolizei mit Anzeigen von Hasskriminalität im Internet wie Morddrohungen, antisemitische Beleidigungen und die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole erklärt Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Morddrohungen, antisemitische Beleidigungen und die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole im Internet sind strafbar. Anzeigen von Hasskriminalität im Internet muss die Polizei aufnehmen und untersuchen. Solche Anzeigen dürfen eben gerade nicht im Papierkorb landen. Das hat das Innenministerium heute im Innenausschuss klargestellt. Für Anzeigen von Hasskriminalität im Internet böte sich die Online-Wache an. Belege wie Screenshots können hier aber noch nicht hochgeladen werden. Das muss sich aus Sicht meiner Fraktion unbedingt ändern.“


Constanze Oehlrich MdL,
innenpolitische Sprecherin