Zu dem heute vorgestellten Gutachten von Prof. Dr. Uffmann „Zur Klärung der rechtlichen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine für die Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern“, das im Auftrag der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern erstellt wurde, erklärt Constanze Oehlrich, Parlamentarische Geschäftsführerin und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Das Gutachten von Prof. Dr. Uffmann leidet an einem zentralen Mangel: Als Hauptzweck der Stiftung wird darin der Klima- und Umweltschutz angesehen. Mittlerweile kann aber kein Zweifel mehr daran bestehen, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV zu dem Zweck gegründet wurde, einen Beitrag zu der Fertigstellung der Gaspipeline Nord Stream 2 zu leisten. Von dem mit der Stiftung verfolgten Zweck hängen die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Auflösung ab. Nach der Satzung kann der Stiftungsvorstand die Stiftung auflösen, wenn sich die Verhältnisse derart ändern, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint. Das ist hier gegeben. Die Pipeline ist fertiggestellt. Einen Beitrag zur Fertigstellung der Pipeline leisten zu wollen, macht keinen Sinn mehr. Meine Fraktion hält an dem Beschluss des Landtags fest: Einen Fortbestand der Stiftung kann es unter den gegebenen Umständen nicht geben.“