Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung eines Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaates zurückgewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Montag in mehreren Eilverfahren entschieden. Dazu erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die auch in Mecklenburg-Vorpommern praktizierte Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze ist rechtswidrig und muss sofort beendet werden.“