Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung eines Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaates zurückgewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Montag in mehreren Eilverfahren entschieden.
Dazu erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die auch in Mecklenburg-Vorpommern praktizierte Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze ist rechtswidrig und muss sofort beendet werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt muss seine entsprechende Dienstanweisung umgehend zurückziehen.
Die Rechtslage ist eindeutig – und zwar nicht erst seit dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Wer an der Grenze ein Asylgesuch äußert, hat nach europäischem Recht Anspruch auf ein sogenanntes Dublin-Verfahren. Davon darf nur in einer tatsächlichen Notlage abgewichen werden, etwa wenn die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit ernsthaft gefährdet sind. Eine solche Lage besteht weder in Mecklenburg-Vorpommern noch anderswo in Deutschland. Statt menschenfeindlicher Abschottungsdebatten brauchen wir eine Innenpolitik, die sich an das geltende Recht hält und Schutz gewährt. Grenzkontrollen sind reine Symbolpolitik auf Kosten von Menschen, die unseren Schutz benötigen.“

Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin