Der Rechtsausschuss hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes beraten. Die rechtspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Constanze Oehlrich, wollte mit einem Änderungsantrag Transparenz schaffen darüber, durch wen eine Stiftung im Rechtsverkehr vertreten wird. Außerdem schlug sie Rot-Rot die Aufnahme der Stiftungsaufsichtsbeschwerde in das Landesstiftungsgesetz vor. Beides wurde jedoch abgelehnt. Dazu erklärt Constanze Oehlrich: „Stiftungen sind dem rechtswidrigen Verhalten ihrer Organe schutzlos ausgeliefert – und Rot-Rot belässt es dabei.“