Bereits in eineinhalb Jahren – ab 2026 – gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für alle Erstklässler. Während andere Bundesländer vor allem mit der Schaffung ausreichender Hortplätze kämpfen, hat Mecklenburg-Vorpommern die Chance, mit verbindlichen Qualitätsstandards Maßstäbe zu setzen und eine hochwertige Verzahnung von Schule und Hort im Sinne der Kinder zu erreichen. Doch dieses Potenzial droht ungenutzt zu bleiben, warnt die bündnisgrüne Landtagsfraktion.
„Der Rechtsanspruch bietet die große Chance für Mecklenburg-Vorpommern, die Qualität in der Bildung voranzutreiben“, betont Jutta Wegner, bildungspolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion. „Wir können Vorreiter sein, wenn wir Schule und Hort so verzahnen, dass Kinder optimal gefördert werden. Doch dafür braucht es klare, rechtlich verbindliche Qualitätsstandards – mehr als nur zusätzliche Hortplätze.“