Mit Beschluss vom 20. Juni 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Aus Sicht der rechtspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich, ergab die heutige Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss einen klaren Handlungsauftrag an den Gesetzgeber: „Die heutige Sachverständigenanhörung hat ergeben: Die Vergütung der von den Strafgefangenen in den Strafvollzugsanstalten unseres Landes geleisteten Arbeit ist nicht verfassungskonform und muss daher dringend erhöht werden.“