Sobald Schnee und Eis geschmolzen sind, beginnen die Landwirt*innen auch in Mecklenburg-Vorpommern wieder mit der Düngesaison. Wie viel und wo in Deutschland gedüngt werden darf, ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema. Eine Überdüngung führt durch Auswaschungen zu hohen Nitratbelastungen in Böden und Gewässern und im schlimmsten Fall zu einer Verunreinigung unseres Grundwassers und zu Eutrophierung in Oberflächengewässern. Aktuell herrscht hier rechtliche Unsicherheit, nachdem ein Bundesverwaltungsgericht Teile der bayerischen Düngelandesverordnung gekippt hat und Agrarminister Till Backhaus daraufhin auch die gesamte Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt hat.
„Anstatt für eine rechtssichere, praxistaugliche Übergangsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern zu sorgen und sich zugleich für eine langfristig tragfähige bundesweite Regelung einzusetzen, setzt Landwirtschaftsminister Till Backhaus nun die gesamte Landesverordnung aus. In der entsprechenden Pressemitteilung räumt der Minister zwar ein, dass Maßnahmen zum Gewässer- und Grundwasserschutz sinnvoll sind, hofft für die kommende Saison aber offenbar allein auf Freiwilligkeit, was entgegen seiner Aussage einen klaren Rückzug aus dem Gewässerschutz bedeutet“, kritisiert der agrarpolitische Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion MV, Dr. Harald Terpe.