Soeben wurde im Landtag Mecklenburg-Vorpommern das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz (JVG MV) in zweiter Lesung beraten und beschlossen. Das im JVG enthaltene „Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz“ (KiJuBG MV) kommentiert Hannes Damm, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission „Jung sein in MV“ und jugendpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„SPD und LINKE setzen die UN-Kinderrechtskonvention nicht um. Doch die Kinder und Jugendlichen in unserem Land verdienen mehr Verbindlichkeit für ihre Rechte.
Trotz der Forderung junger Menschen und entgegen der einstimmigen Empfehlung der Sachverständigen in der Enquete-Kommission und im Sozialausschuss hat die Regierungskoalition keine relevanten Verbesserungen mehr an dem Gesetz vorgenommen. Bis zum Schluss haben sich SPD und LINKE geweigert, die Beteiligung junger Menschen verbindlich ins Gesetz zu schreiben und damit der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden. Faktisch wird das dazu führen, dass es auch künftig riesige weiße Flecken auf der Beteiligungslandkarte in MV geben wird.
Wir Bündnisgrüne werden die jungen Menschen in unserem Land auch weiterhin darin unterstützen, dass die ihnen zustehenden Rechte auch verbindlich umgesetzt werden. Egal, ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben, egal, ob sie viel oder wenig Geld haben.“
Constanze Oehlrich, Parlamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sprecherin für Demokratie und Migration, ergänzt in Bezug auf das Integrations- und Teilhabegesetz:
„Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber an mehreren Stellen zu kurz.
Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner*innen zukünftig verbindlich und dauerhaft ein Beirat für Menschen mit Migrationsgeschichte eingerichtet wird. Eine Soll-Vorschrift reicht uns an dieser Stelle nicht aus.
Es wäre ebenso wichtig gewesen, die Bestellung einer oder eines Landesintegrationsbeauftragten gesetzlich verpflichtend zu regeln. Mit dem nun beschlossenen Gesetz besteht das Risiko, dass eine Landesregierung diese Position gar nicht besetzt. Das ist inakzeptabel. Diese wichtige Aufgabe verdient dauerhafte und verlässliche Strukturen, die wir weiterhin einfordern werden.
Volle gleichberechtigte Teilhabe gibt es gemäß unserer Rechtsordnung erst mit dem Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit. Daher bedauern wir, dass die Koalition unserem Vorschlag zu einer stärkeren Förderung von Einbürgerungen nicht gefolgt ist.“