Vor dem 5. Greifswalder Gespräch am 14. November 2023 zum Thema „Aktuelle Entwicklungen der Klimaschutzgesetzgebung“ hat Hannes Damm, klimapolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, in der Befragung der Landesregierung aufgrund der fortlaufenden Verzögerungen bei der Erarbeitung des Landesklimaschutzgesetzes auf eine Erklärung gedrängt. Dem zuständigen Klimaschutzminister Till Backhaus (SPD) zufolge sei nun frühestens im Dezember dieses Jahres mit einem vollständig erarbeiteten Gesetzentwurf für die Ressortanhörung zu rechnen. Noch vor einem Jahr hatte Backhaus zugesagt, das Gesetz im Jahr 2023 durch die Regierung in den Landtag einzubringen. Dies wird sich nun um mindestens ein weiteres Vierteljahr verzögern. Hannes Damm kritisiert den schleppenden Verlauf:
„Der Prozess rund um das Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern wird immer mehr zur Farce. So hätten beispielsweise die Ergebnisse der Sektorzielstudie, auf deren Grundlage konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität erarbeitet werden sollen, laut Klimaschutzminister Backhaus bereits vor mehr als einem halben Jahr vorliegen sollen. Sämtliche diesbezüglichen Nachfragen bei der Landesregierung führten jedoch ins Leere.“
„Landesklimaschutzgesetz wird erst in der zweiten Legislaturhälfte in Kraft treten können“
„Auch die Einbringung des Gesetzentwurfs wird sich offenbar deutlich verzögern. Statt Ende dieses Jahres wird der Gesetzentwurf wohl im Frühjahr 2024 erstmalig dem Landtag vorgelegt werden. Das Gesetz wird dadurch erst in der zweiten Hälfte der Legislatur in Kraft treten können. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Klimaschutzmaßnahmen wird damit im Wesentlichen künftigen Regierungen übergeholfen, während es für die derzeitige Landesregierung weiterlaufen kann wie bisher.“
Backhaus stellt Sektorziele infrage
„Eigenes Verschulden für die Verzögerungen sieht Backhaus nicht. Stattdessen zeigt der Minister mit dem Finger nach Berlin. Man würde hierzulande auf die Verabschiedung von diversen Bundesgesetzen zur Klimakrisenanpassung, Wärmeplanung und Energieeffizienz warten. Das ist eine Ausrede: Seit Langem sind die Initiativen und Zeitpläne der Bundesregierung bekannt. Auch wird es künftig immer wieder Anpassungen bei Gesetzgebungen im Bund geben – das ist kein Grund, im Land abzuwarten!“
Bundesländer können ambitioniertere Landesklimaschutzgesetze verabschieden
„In Berlin sieht Minister Backhaus offenbar auch eine willkommene Steilvorlage, um das eigene Landesklimaschutzgesetz noch vor Fertigstellung des ersten Entwurfs aufzuweichen. Er stellt nun öffentlich die Festlegung von Sektorzielen infrage. Seine hanebüchene Begründung: Der Bund selbst würde seine Sektorziele abschaffen, daher wären sektorspezifische Vorgaben auch auf Landesebene nicht mehr möglich. Backhaus‘ Argumentation ist abenteuerlich: Das Bundesklimaschutzgesetz sieht explizit vor, dass die Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze – auch mit eigenen Sektorzielen oder größeren Ambitionen – verabschieden können.
Die Landesregierung versucht ganz offensichtlich, Klimaschutz weiterhin in homöopathischer Dosierung zu betreiben. In der Folge fehlt den Menschen und Unternehmen Planungssicherheit. Die Kosten für Transformation und für die Maßnahmen zum Schutz vor den Klimafolgen werden steigen. Um das zu verhindern, muss die Landesregierung endlich ihr ,Brechstangen‘-Vokabular einpacken und stattdessen wirksamen Klimaschutz abliefern!“
Hinweise:
Das 5. Greifswalder Gespräch „Aktuelle Entwicklungen der Klimaschutzgesetzgebung: Stand und Perspektiven“ findet am Dienstag, den 14. November 2023, von 16:30 bis 19:30 Uhr statt. Weitere Informationen zur Veranstaltung (hybrid) finden Sie hier.
Befragung der Landesregierung (TOP 17) am 9. November 2023 – Klimaschutzminister Till Backhaus/Abgeordneter Hannes Damm (Aufzeichnung der Landtagssitzung)
Plenarprotokoll 8/40 vom 8. Dezember 2022 von der Befragung der Landesregierung (beginnend auf Seite 8)