Die Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP haben eine Sondersitzung des Landtags beantragt. Im Fokus stehen sind die aktuellen Vorgänge rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern und der damit verbundene Ansehensverlust des Bundeslandes. Debattiert werden soll u. a. ein Antrag der drei Fraktionen, der die Erweiterung des Untersuchungsauftrags des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorsieht.
Der Antrag auf Sondersitzung wurde heute im Ältestenrat hitzig diskutiert. Die rot-roten Regierungsfraktionen stemmten sich gegen die Sitzung. Im Laufe des Tages fand eine Einigung statt: Die Sondersitzung wird nun stattfinden, allerdings erst in der übernächsten Woche, statt wie ursprünglich beantragt in der nächsten Woche.
Dr. Harald Terpe, Fraktionsvorsitzender, begründet den Antrag zur Sondersitzung:
„Ganz Deutschland schaut auf Mecklenburg-Vorpommern und schüttelt wieder einmal den Kopf über die Geschehnisse rund um die Klimastiftung. Derzeit vergeht kaum ein Tag, an dem nicht neue Obskuritäten öffentlich werden. Um verloren gegangenes Vertrauen in die Demokratie wiederherzustellen, müssen all die zutage getretenen Vorgänge lückenlos aufgeklärt werden. Dafür wollen wir auch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss befähigen, indem der Untersuchungszeitraum ausgeweitet wird und die aktuellen Erkenntnisse mit eingeschlossen werden.“
Constanze Oehlrich, Parlamentarische Geschäftsführerin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, bewertet die heutige Debatte um die Sondersitzung:
„Das Einberufen einer Sondersitzung ist als Minderheitenrecht geregelt. Diese Minderheit – in unserem Fall die Oppositionsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, wurde heute ausgebremst. Im Ältestenrat herrschten unterschiedliche Auffassungen über die Dringlichkeit des Themas, welches unser Bundesland seit Wochen fest im Griff hat. Die Sondersitzung, zu der wir themenspezifische Anträge erarbeitet haben, wird nun erst in der übernächsten Woche stattfinden.“
Hinweise:
- Den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU „Erweiterung des 3. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ,Stiftung Klima- und Umweltschutz MV’“ finden Sie im Anhang.
- Auszug aus der Geschäftsordnung des Landtags Mecklenburg-Vorpommern:
§ 72 Einberufung (4): Die Präsidentin oder der Präsident muss den Landtag einberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder des Landtages, die den Antrag eigenhändig unterzeichnen müssen, oder die Landesregierung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen (Dringlichkeitssitzung).
Der Termin der Dringlichkeitssitzung wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten im Benehmen mit dem Ältestenrat nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt. Dabei hat sich die Präsidentin oder der Präsident an der Dringlichkeit des Beratungsgegenstandes, dem Sitzungsrhythmus des Landtages und dem Terminwunsch der Antragstellerinnen oder Antragsteller zu orientieren. In jedem Fall muss die Dringlichkeitssitzung innerhalb von 10 Werktagen, in den Parlamentsferien innerhalb von 15 Werktagen nach dem Verlangen stattfinden.