Rot-Rot lehnt gesetzliche Grundlage für Bürger*innenräte ab // Oehlrich: „Chance vertan, die Beteiligung an politischen Entscheidungen rechtssicher auszugestalten“

Die Regierungskoalition hat heute auch in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der bündnisgrünen Landtagsfraktion über die dialogische Beteiligung der Öffentlichkeit abgelehnt. Damit bleibt eine gesetzliche Grundlage für Bürger*innenräte und andere dialogische Beteiligungsformate in Mecklenburg-Vorpommern weiter aus.

Gesetzliche Voraussetzungen für Bürger*innenräte schaffen

Dazu erklärt Constanze Oehlrich, Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern: „Mit ihrer Ablehnung haben SPD und LINKE eine Chance vertan, die Beteiligung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern an politischen Entscheidungen rechtssicher, transparent und zukunftsfähig auszugestalten. Wer Bürger*innenräte befürwortet, muss auch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Genau das leistet unser Gesetzentwurf.“

Für eine repräsentative Zufallsauswahl der Teilnehmenden eines Bürger*innenrats ist ein Rückgriff auf Melderegisterdaten notwendig. Der bündnisgrüne Gesetzentwurf sieht vor, die Nutzung von Meldedaten für die repräsentative Zufallsauswahl gesetzlich zu regeln. Erst dadurch erhalten Kommunen und Landesbehörden die notwendige Rechtssicherheit, um Bürger*innenräte und andere dialogische Beteiligungsformate dauerhaft zu etablieren.

„Bürger*innenräte dürfen kein Prestigeprojekt der Staatskanzlei sein“

Oehlrich weiter: „Dass die rot-rote Regierungskoalition diesen Gesetzentwurf heute erneut abgelehnt hat, ist umso unverständlicher, nachdem Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erst vor Kurzem öffentlichkeitswirksam angekündigt hat, einen eigenen Bürgerinnenrat einsetzen zu wollen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung dieses partizipative Instrument für sich entdeckt.

Allerdings dürfen Bürger*innenräte kein Prestigeprojekt der Staatskanzlei und auch kein Wahlkampf-Accessoire der Ministerpräsidentin sein. Sie arbeiten unabhängig, befassen sich mit klaren Fragestellungen und ihre Empfehlungen müssen ernst genommen werden.

Oehlrich verweist dabei auf die Erfahrungen mit früheren Beteiligungsprozessen im Land. „Der Zukunftsrat MV und der Landeskulturrat haben gezeigt, wie groß die Bereitschaft der Menschen ist, Verantwortung zu übernehmen. Sie haben aber auch gezeigt, wie frustrierend es ist, wenn Empfehlungen weitgehend folgenlos bleiben. Bürger*innenräte dürfen nicht zur Kulisse politischer Kommunikation werden, sondern müssen echte Mitgestaltung ermöglichen.

Mit der heutigen Ablehnung hat die Koalition die Chance verpasst, dialogische Beteiligung dauerhaft im Landesrecht zu verankern.“


Hinweis:

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes über die dialogische Beteiligung der Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz – ÖBeG M-V) (Drucksache 8/6166) vom 14.1.2026:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/69925


Constanze Oehlrich MdL
Fraktionsvorsitzende