Bündnisgrüne fordern Nachbesserungen bei Gewalthilfe // Oehlrich: „Ein Rechtsanspruch nützt nichts, wenn kein Frauenhausplatz frei ist“

Zur heutigen Debatte über das Gewalthilfegesetz und den bündnisgrünen Antrag „Frauen effektiv vor Gewalt schützen – Finanzierungslücken bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes schließen“ erklärt Constanze Oehlrich, Fraktionsvorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern: „Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein für den Gewaltschutz. Aber ein Rechtsanspruch auf dem Papier hilft niemandem, wenn nachts kein Platz im Frauenhaus frei ist.“

Oehlrich begrüßt, dass Mecklenburg-Vorpommern die bundesrechtlichen Vorgaben nun umsetzt. Zugleich zeigten sowohl die Anhörung im Rechtsausschuss als auch die Evaluation des Hilfenetzes deutlichen Handlungsbedarf: bei der Finanzierung, den Qualitätsstandards, den Angeboten für Kinder sowie bei Prävention und Täterarbeit. Mit ihrem Antrag greifen die Bündnisgrünen diese fachlichen Empfehlungen auf und fordern ihre konsequente Umsetzung.

„Wir können nicht bis 2032 warten“

„Frauen werden heute Opfer von Gewalt. Kinder leben heute mit Gewalt. Deshalb können wir nicht bis 2032 warten.“ Oehlrich fordert, die Bundesmittel zusätzlich einzusetzen und nicht zur Entlastung von Landes- oder Kommunalhaushalten zu verwenden. Allein im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 7.100 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene registriert. 87 Prozent der Betroffenen waren Frauen, mehr als 6.100 Kinder und Jugendliche waren von häuslicher Gewalt betroffen oder mitbetroffen.

„Die für die Gewalthilfe vorgesehenen Bundesmittel müssen Frauen schützen und dürfen keine Haushaltslöcher stopfen. Kinder sind keine Mitbetroffenen, sondern eigenständige Opfer von Gewalt. Sie brauchen flächendeckend eigene Beratungsangebote und Kinder- und Jugendfachkräfte in den Schutzeinrichtungen. Gleichzeitig brauchen wir verbindliche Qualitätsstandards, eine regelmäßige wissenschaftliche Evaluation sowie einen konsequenten Ausbau von Prävention und Täterarbeit.

Die Sachverständigen waren sich in der Anhörung bei diesen Punkten trotz unterschiedlicher Perspektiven bemerkenswert einig. Diese Chance müssen wir jetzt nutzen, damit Frauen und Kinder in Mecklenburg-Vorpommern schneller, besser und verlässlich geschützt werden.“


Hinweis:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frauen effektiv vor Gewalt schützen – Finanzierungslücken bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes schließen (Drucksache 8/6671) vom 17.6.2026:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/71859


Constanze Oehlrich MdL
Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin