Abschlussbericht des Unterausschusses „TMV“ //Wegner: „Vor welchem Hintergrund dann ausgerechnet hier direkt zum Mittel der Strafanzeige gegriffen wurde, bleibt weiter spekulativ“

Der Abschlussbericht und die Sitzungen des Unterausschusses zum „Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern“ haben eines deutlich gemacht: Trotz fehlender finanzieller Schäden, trotz dokumentierter Gesprächsbereitschaft des TMV und trotz jahrelanger Praxis im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium wurde das härteste Mittel – die Strafanzeige – ergriffen. Für Jutta Wegner, Obfrau der bündnisgrünen Landtagsfraktion, wirft dieses Vorgehen grundlegende Fragen zur Verantwortung und zum Umgang der Landesregierung mit ihren Partner*innen auf.

Die beauftragte Kanzlei Hardt legte ausführlich dar, dass sie den klar umrissenen Auftrag erhalten hatte, die Fördermittelverwendung streng nach den rechtlichen Vorgaben der geltenden Förderrichtlinien zu prüfen. „Die Anwält*innen haben ihren Auftrag nach Recht und Gesetz erfüllt – genauso, wie es Verwaltungshandeln und ordnungsgemäße Buchführung verlangen“, erklärt Wegner.

Gleichzeitig machte die Kanzlei deutlich, dass die Kombination verschiedener Förderinstrumente – institutionelle Förderung, projektbezogene Mittel und teilweise überjährige Abrechnungen – für den TMV erhebliche Herausforderungen bedeutete, insbesondere vor dem Hintergrund sehr spät erteilter Förderbescheide. „Diese Konstellation hat zu einem System geführt, das in der Praxis kaum mit dem bestehenden Regelwerk in Einklang zu bringen war“, erläutert Wegner.

Demgegenüber steht die Darstellung des TMV: Der Verband habe über Jahre hinweg hervorragende Arbeit geleistet und dabei kontinuierlich in engem Austausch mit dem Wirtschaftsministerium gestanden. Schriftverkehr und Abstimmungen zeigten, dass viele der nun beanstandeten Vorgehensweisen bekannt waren und offenbar lange geduldet wurden. Selbst beim Gehalt des damaligen Geschäftsführers Tobias Woitendorf gab es laut früheren ministeriellen Aussagen keine grundsätzlichen Einwände; die Eingruppierung ist seit 2022 im Landeshaushalt hinterlegt. Fragwürdig bleibt die fehlende Dokumentation im Wirtschaftsministerium zu diesen strittigen Fragen.

Als Fazit des Unterausschusses stellt sich für Wegner die Frage, die weiter im Raum steht: „Wenn Ministerium und Verband über Jahre hinweg im vertrauensvollen Austausch waren, Verfahrenswege gekannt und toleriert wurden – wie kann man zukünftig auf solche Absprachen vertrauen, was sind sie wert?“

Vor allem die Aussagen aus den Reihen der SPD-Fraktion, man müsse für die neue Tourismusgesellschaft aus Fehlern lernen, reichen Wegner nicht aus: „Hier geht es nicht nur ums Lernen. Es geht darum, dass die Reputation eines anerkannten Verbandes und seines Geschäftsführers massiv beschädigt wurde. Das muss öffentlich korrigiert werden. Es fand nachgewiesen keine persönliche Bereicherung statt.“

Besonders aufschlussreich war auch der Bericht 2026 des Landesrechnungshofes, der feststellte, dass bei nicht einem einzigen Zuwendungsempfänger des Wirtschaftsministeriums das Zuwendungsverfahren als fehlerfrei gewertet werden konnte.

Wegner: „Vor welchem Hintergrund dann ausgerechnet hier direkt zum Mittel der Strafanzeige gegriffen wurde, bleibt weiter spekulativ. Auffällig ist, dass sämtliche Nachfragen im Ausschuss zu den Entscheidungsträger*innen dessen, ausweichend und verallgemeinernd beantwortet wurden.“


Jutta Wegner MdL
Parlamentarische Geschäftsführerin und wirtschaftspolitische Sprecherin