Als erstes westdeutsches Bundesland hat Niedersachsen den dortigen Landesverband der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die niedersächsische Innenministerin begründete dies unter anderem damit, dass die AfD Menschen mit Migrationshintergrund als Bürger*innen zweiter Klasse betrachte. Zudem propagiere sie unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft.
Dazu erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern: „Ich erwarte, dass auch der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern die AfD endlich als das einstuft, was sie ist: als rechtsextrem und verfassungsfeindlich. Die Gründe, aus denen der Verfassungsschutz Niedersachsen zu seiner Einstufung gekommen ist, treffen auch auf die AfD hierzulande zu. Das ergibt sich nicht nur aus unzähligen Veröffentlichungen in den sozialen Medien, sondern auch aus den Reden und Anträgen ihrer Abgeordneten im Schweriner Landtag. Im 2025 veröffentlichten Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz werden zudem zahlreiche AfD-Politiker*innen aus Mecklenburg-Vorpommern namentlich genannt. Das Gutachten macht deutlich, dass auch Verbindungen zu Gruppierungen, Organisationen oder Einzelpersonen aus dem rechtsextremistischen Spektrum zusätzliche ‚Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung‘ liefern.“
„Schweriner Erklärung“ zeigt ideologische und programmatische Übereinstimmung der AfD-Landesverbände
Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige ostdeutsche Bundesland, in dem der Landesverband vom Verfassungsschutz noch nicht als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft ist. Oehlrich erklärt: „Dabei haben das Treffen der ostdeutschen Fraktionsvorsitzenden der AfD Mitte Januar in Schwerin und die im Nachgang veröffentlichte ‚Schweriner Erklärung‘ noch einmal die große ideologische und programmatische Übereinstimmung der Landesverbände gezeigt.“
„Remigration“ ist verfassungsfeindlich
Die Innenpolitikerin führt weiter aus: „Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff der AfD lässt sich mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht in Einklang bringen. Die pauschale Abwertung einzelner Gruppen von Menschen ist unvereinbar mit der durch unsere Verfassung geschützten Menschenwürde. Das, was die AfD unter dem Begriff ‚Remigration‘ versteht, zielt letztlich auf die Entrechtung und Vertreibung von Millionen von Menschen ab – von Menschen, die nicht in das Weltbild der AfD passen, die anders sind, die nicht deutsch genug sind. Das ist nicht nur rassistisch, das ist klar verfassungsfeindlich.“
Einstufung hätte konkrete Konsequenzen
Oehlrich betont abschließend: „Die längst überfällige Einstufung der AfD in Mecklenburg-Vorpommern als gesichert rechtsextrem würde einen Unterschied machen: Verfassungsfeind*innen haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Verfassungsfeind*innen dürfen keine Waffen besitzen. Verfassungsfeind*innen gehören nicht in sensible Sicherheitsbereiche. Mit einer solchen Einstufung ließe sich das konsequent und rechtssicher durchsetzen.“

Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin