Soeben wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Landeswassergesetzes beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein wasserreiches Bundesland – Seen, Flüsse, Moore und Küste prägen Landschaft und Lebensweise. Doch trockene Sommer, sinkende Wasserstände und zunehmende Anforderungen an den Hochwasserschutz machen deutlich, dass die Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft umfassender angepasst werden müssen. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert daher einen ergänzenden Gesetzentwurf, der verbindlichere Regelungen für Wasserrückhalt, Moorschutz und Wasserqualität vorsieht.
Viel wertvolle Zeit für den Schutz des Wassers ist bereits verstrichen: Die Landesregierung hat die notwendige Novellierung des Landeswassergesetzes mehr als ein Jahrzehnt lang verschleppt. „Ein neues, zeitgemäßes Landeswassergesetz ist überfällig“, erklärt Dr. Harald Terpe, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Zwar benennt der Gesetzentwurf Klimaanpassung und Wasserrückhalt als Ziele, und Wasserentnahmen werden erstmals stärker bepreist. Doch das Gesetz bleibt an entscheidenden Stellen unverbindlich. Wichtige Regelungen für die Umsetzung sind weiterhin diffus, wertvolle Hinweise aus den Anhörungen wurden nicht berücksichtigt.“
Terpe kritisiert: „Es kann nicht sein, dass das neue Landeswassergesetz den natürlichen Klimaschutz und die Wiedervernässung von Mooren im Jahr 2026 nahezu unerwähnt lässt.“ Mecklenburg-Vorpommern ist das moorreichste Bundesland. Entwässerte Moore verursachen derzeit rund 30 Prozent der landesweiten Treibhausgasemissionen. Eine konsequente Wiedervernässung könnte sie zu enormen natürlichen Kohlenstoffsenken machen.
Moorschutz und Wasserrückhalt müssen gesetzlich verankert werden
Die Bündnisgrünen fordern deshalb, natürlichen Klimaschutz auf Moorstandorten verbindlich als Ziel im Landeswassergesetz zu verankern und den Wasserrückhalt klar zu priorisieren. „Nur so kann Moorschutz planbar, rechtssicher und wirksam vorankommen“, betont Terpe. „Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft: weg von Entwässerung, hin zu mehr Wasser in der Fläche – als Schutz vor Dürre, für stabile Ökosysteme und eine sichere Wasserversorgung.“
Grundlage einer sicheren Trinkwasserversorgung ist sauberes Grund- und Oberflächenwasser. „Auch hier bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erfordernissen zurück“, so der Agrarpolitiker. „Wir fordern deshalb wirksame Gewässerrandstreifen von zehn Metern – mit Spielräumen für kommunale Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten.“ Mit dieser Forderung schließt sich Terpe Umweltverbänden wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an.
Kritisch sieht Terpe auch die geplante Übertragung von Küstenschutzanlagen auf Wasser- und Bodenverbände. „Es droht eine Verlagerung finanzieller Verantwortung auf die Kommunen, ohne dass die Finanzierung verlässlich geklärt ist.“
Ergänzender Gesetzentwurf notwendig
Viele wertvolle Hinweise aus Wissenschaft, Verbänden und kommunaler Praxis seien im Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden, hätten jedoch nur begrenzt Eingang in den Entwurf gefunden. Deshalb haben die Bündnisgrünen in einem Entschließungsantrag gefordert, dass die Landesregierung zeitnah einen ergänzenden Entwurf vorlegt, der Moorschutz, Wasserrückhalt und Wasserqualität gezielt stärkt – insbesondere unter Einbeziehung der Expertise des Greifswald Moor Centrum und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.
„Das Landeswassergesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber an entscheidenden Stellen lückenhaft“, fasst Terpe zusammen. „Mit klaren Prioritäten für Moorschutz, Wasserrückhalt und Wasserqualität kann daraus ein starkes Gesetz für die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns werden.“

stellvertretender Fraktionsvorsitzender und agrarpolitischer Sprecher