Klimastiftung MV verliert Rechtsstreit um Schenkungssteuer // Damm: „Landesregierung hat jahrelang Klimaschutz vorgetäuscht – jetzt ist der Vorhang gefallen“

Der Bundesfinanzhof in München hat entschieden: Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss 9,8 Millionen Euro Schenkungssteuer zahlen. Das höchste deutsche Finanzgericht bestätigte damit die Auffassung des Landesfinanzgerichts Greifswald, dass die Stiftung nicht ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt und somit steuerpflichtig ist. Die Stiftung hatte zuvor argumentiert, dass die Zuwendungen von Nord Stream 2 AG ausschließlich für Umweltprojekte des Landes verwendet würden.

Hannes Damm, Obmann der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, kommentiert: „Jahrelang hat die Landesregierung öffentlich den Klimaschutz betont und die Stiftung als grünes Projekt verkauft. Doch die Steuerbehörden haben nun klar festgestellt: Die Stiftung diente in erster Linie dem Bau der Nord Stream 2-Pipeline. Die Landesregierung hat sich jahrelang hinter dem Deckmantel des Klimaschutzes versteckt – jetzt ist der Vorhang gefallen.“

Damm fordert nun vollständige Aufklärung über die Gründung und die finanziellen Flüsse der Stiftung: „Die Landesregierung muss endlich alle Karten auf den Tisch legen. Wir brauchen vollständige Transparenz über die Herkunft der Mittel und die tatsächlichen Zwecke der Stiftung. Nur so kann das Vertrauen in die Politik wiederhergestellt werden.“


Hannes Damm MdL
Obmann der bündnisgrünen Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, stellvertretender Fraktionsvorsitzender