Unzureichende Umsetzung der Istanbul-Konvention // Oehlrich: „Land muss die Frauenhaus-Kapazitäten massiv erhöhen“ / Wilkening: „Gewaltschutz ist kein Luxus“

Am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen. Aus diesen Anlass erneuert die bündnisgrüne Landtagsfraktion ihre Forderung, das Gewalthilfenetz im Land besser auszustatten, und hat daher einen Landtagsantrag zum Schutz von Frauen und Kindern in den Frauenhäusern eingebracht.

Constanze Oehlrich, Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, fordert eine deutliche Anhebung der Landesförderung:
„Frauen haben einen staatlichen Anspruch auf Schutz vor Gewalt. Noch immer setzt Mecklenburg-Vorpommern die Istanbul-Konvention nicht ausreichend um. Im ganzen Land fehlen Frauenhausplätze. Die Folge: Allein im Jahr 2022 wurden mehr als 300 hilfesuchende Frauen abgewiesen. Gemäß der Konvention müssen die Kapazitäten landesweit mindestens verdoppelt, in manchen Landkreisen wie Ludwigslust-Parchim sogar vervierfacht werden. Zudem sind drei Viertel der schutzsuchenden Frauen Mütter, doch es gibt in den Frauenhäusern kaum Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche. Dabei sind Frauenhäuser immer auch Kinderschutzhäuser! Das Land muss die Frauenhäuser umgehend mit deutlich erhöhten Landesmitteln ausstatten, um spätestens 2032 den neugeschaffenen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für jede Frau umzusetzen.“

Auch Thekla Wilkening, frauenpolitische Sprecherin des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, betont:
„Gewaltschutz ist eine fundamentale Aufgabe des Staates und kein Luxus. Die Zahl der Fälle von Partnerschaftsgewalt und Femiziden ist seit 2016 um 34 Prozent gestiegen. Das muss uns alle alarmieren! Es ist unsere Pflicht, jede Frau in Not zu schützen – unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer Herkunft oder einer möglichen Beeinträchtigung. Der Zugang zu Frauenhäusern muss in ganz Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt werden. Gleichzeitig dürfen wir nicht nur reagieren, wenn Gewalt bereits geschehen ist – wir müssen sie von vornherein verhindern. Prävention, frühe Aufklärung und flächendeckende Beratungsangebote sind entscheidend, um Gewalt zu stoppen, bevor sie eskaliert. Gewalt darf niemals hingenommen werden – der Schutz betroffener Frauen und die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt müssen für uns oberste Priorität haben.“


Hintergrund:

Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen ab 2032 einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Dieser kann nur umgesetzt werden, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen Kostenanteil an der Frauenhausfinanzierung deutlich erhöht. Gleichzeitig müssen die kommunalen Förderhöhen angeglichen werden. Sie sind aktuell regional sehr unterschiedlich und reichen von 0,27 Euro (Mecklenburgische Seenplatte) bis hin zu 2,07 Euro (Hansestadt Rostock) pro Kopf. Der Schutz vor Gewalt darf aber nicht vom Wohnort abhängen. Zudem müssen Frauenhäuser flächendeckend barrierefrei werden und spezielle Unterstützungsangebote für Kinder und besonders schutzbedürftige Frauen bereitstellen.


Hinweis:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern „Istanbul-Konvention konsequent umsetzen – Verantwortung für Frauen und Kinder in den Frauenhäusern übernehmen (Drucksache 8/4627)


Constanze Oehlrich MdL
rechtspolitische Sprecherin