Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute einen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes abgelehnt. Ziel des Entwurfs war es, verbindliche Standards im Kinderschutz zu schaffen, Schutzlücken zu schließen und Kinder besser vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen.
Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Anne Shepley: „Kinder dürfen nicht auf Glück angewiesen sein. Sie haben das Recht auf denselben Schutz – unabhängig davon, in welchem Landkreis sie leben, welche Einrichtung sie besuchen oder welcher Träger zuständig ist. Genau diese Verbindlichkeit haben SPD und Linke heute abgelehnt.“
Kinderschutzkonzepte in nur fünf Einrichtungen landesweit
Nach Auffassung der Bündnisgrünen zeigen aktuelle Entwicklungen, dass zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Die Missstände in der Gemeinschaftsunterkunft Haffburg in Wismar hätten deutlich gemacht, welche Folgen fehlende oder unzureichende Schutzkonzepte haben können. Gleichzeitig verfügen nach Angaben der Landesregierung nur 37 von 60 Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern über entsprechende Gewaltschutzkonzepte. Landesweit gibt es sogar nur in fünf Einrichtungen eigenständige Kinderschutzkonzepte.
„Die Landesregierung weiß, dass Schutzstandards nicht überall gleichermaßen gewährleistet sind. Trotzdem lehnt sie verbindliche Verbesserungen ab. Das ist das falsche Signal. Kinderschutz sollte möglichst breit aufgestellt und verbindlich geregelt sein. Das Land trägt Verantwortung dafür, dass Kinder überall sicher aufwachsen können.“
SPD und Linke lehnen Gesetzentwurf ab
Mit ihrem Gesetzentwurf wollten die Bündnisgrünen Schutzkonzepte verbindlicher ausgestalten, Kinder in Gemeinschaftsunterkünften ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufnehmen, regionale Netzwerke stärken und regelmäßige Schulungen im Kinderschutz sicherstellen.
Die Begründung der Koalitionsfraktionen, das bestehende Kinderschutzgesetz sei erst vor kurzer Zeit beschlossen worden, überzeugt Shepley nicht: „Bekannte Schutzlücken werden nicht kleiner, wenn man ihre Schließung auf später verschiebt. Wenn heute schon klar ist, dass Standards fehlen und Kinder nicht überall gleich gut geschützt sind, dann muss Politik umgehend handeln.“
„Kinderrechte dürfen keine Frage der Postleitzahl sein“
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion werde sich weiterhin für verbindliche Mindeststandards, regelmäßige Kontrollen und mehr Transparenz im Kinderschutz einsetzen. „Kinder können sich nicht aussuchen, in welcher Kommune sie leben oder welcher Träger für sie zuständig ist. Deshalb muss der Staat garantieren, dass sie überall denselben Schutz erhalten. Kinderrechte dürfen keine Frage der Postleitzahl sein.“
Hinweis:
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung des Kinderschutzes in M-V (Kinderschutzgesetz KiSchG M-V) (Drucksache 8/6329) vom 4.3.2026
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/70599

sozialpolitische Sprecherin