Wählbarkeit ab 16 Jahren // Oehlrich: „Wir trauen jungen Menschen zu, Verantwortung zu übernehmen“

Heute wurde der Gesetzentwurf der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Absenkung des Wählbarkeitsalters auf 16 Jahre in zweiter Lesung im Landtag beraten. Ziel ist es, Jugendlichen künftig bereits ab 16 Jahren eine Kandidatur für kommunale Gremien zu ermöglichen. Konkret soll das Mindestalter für die Wählbarkeit in Gemeinde- und Ortsbeiräte sowie in Landkreistage von derzeit 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Die Initiative orientiert sich am Vorbild Baden-Württemberg, wo die Wählbarkeit ab 16 nach intensiver rechtlicher Prüfung bereits erfolgreich eingeführt wurde. Mit dem Gesetzentwurf wollen die Bündnisgrünen auch in Mecklenburg-Vorpommern jungen Menschen den Weg in die Kommunalpolitik eröffnen.

Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt: „Junge Menschen sollten ab 16 Jahren in kommunale Gremien gewählt werden können. Aktuell dürfen 16- und 17-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern zwar wählen, aber nicht selbst kandidieren und Politik aktiv mitgestalten. Diese Lücke wollen wir schließen. Das stärkt den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und verbessert zugleich die Repräsentation junger Menschen in der Kommunalpolitik.“

Junge Menschen politisch mitentscheiden lassen

Oehlrich weiter: „Junge Menschen bringen Perspektiven ein, die uns Älteren manchmal fehlen: Mut, Innovationsfreude, digitale Kompetenz und ein anderes Verständnis von Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Gerade mit Blick auf zentrale Herausforderungen wie die Klimakrise, die Digitalisierung, den Fachkräftemangel, die Belebung ländlicher Räume, bezahlbare Mobilität und den Zugang zu Bildung ist es wichtig, dass diejenigen, die davon besonders betroffen sind, auch politisch mitentscheiden können.“

Schulpflicht und elterliche Sorge sind kein Hindernis

„Unser Gesetzentwurf wurde mit verschiedenen Einwänden konfrontiert. So wurde etwa argumentiert, eine Absenkung des Wählbarkeitsalters könne mit der Schulpflicht kollidieren. Dieses Argument greift bei kommunalen Gremien jedoch zu kurz. Diese tagen in der Regel wohnortnah sowie am Nachmittag oder Abend. Zudem sind die Vorsitzenden verpflichtet, bei der Terminplanung schulrechtliche Vorgaben und den Jugendschutz zu berücksichtigen.

Auch das Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge wurden ins Feld geführt. Dabei ist klar: Eltern haben nach geltendem Recht die wachsenden Fähigkeiten und das Bedürfnis ihrer Kinder zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen. Fragen werden gemeinsam besprochen, ein Einvernehmen wird angestrebt. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Sorgeberechtigten, unterschiedliche Verpflichtungen – etwa Schule und ehrenamtliches Engagement – in Einklang zu bringen. Das gilt auch für ein kommunales Mandat.

Wir trauen jungen Menschen zu, Verantwortung zu übernehmen. Wenn sie das Vertrauen der Wähler*innen gewinnen, sind sie auch den Anforderungen eines politischen Amtes gewachsen. Die Absenkung des Wählbarkeitsalters auf 16 Jahre wäre deshalb ein Gewinn – für junge Menschen und für unsere lebendige Demokratie“, so Constanze Oehlrich abschließend.


Hinweis:

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften“ (Drucksache 8/5420) vom 29. Oktober 2025:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/67528/8_5420_gesetz_zur_aenderung_des_landes_und_kommunalwahlgesetzes_und_anderer_vorschriften#search=%22Entwurf-eines-Gesetzes-zur–nderung-des-Landes–und-Kommunalwahlgesetzes-und-anderer-Vorschriften


Constanze Oehlrich MdL
Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin