Der Gesetzentwurf der rot-roten Regierungskoalition zur Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes weist aus Sicht der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern erhebliche verfassungsrechtliche Mängel auf. Zentrale Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – insbesondere beim Schutz von Grundrechten und bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes – werden durch den Entwurf verfehlt.
„Der Gesetzentwurf von Rot-Rot ist in Teilen verfassungswidrig. Das ist in der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss deutlich geworden“, erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und fordert Nachbesserungen.
Unabhängige Vorabkontrolle durch Landtagsabgeordnete?
Mit der Novellierung soll das Verfassungsschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Im Kern geht es um eine präzisere Regelung der Befugnisse des Nachrichtendienstes: So darf der Staat zwar weiterhin Informationen sammeln und personenbezogene Daten erheben, muss sich dabei aber zum Schutz der Grundrechte an strengere Anforderungen halten.
Besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie der Einsatz von Vertrauenspersonen („V-Leute“) oder verdeckten Ermittler*innen müssen einer unabhängigen Vorabkontrolle unterzogen werden. Diese Aufgabe soll nach dem Willen von SPD und DIE LINKE die G10-Kommission übernehmen, die sich aus Landtagsabgeordneten verschiedener Fraktionen zusammensetzt.
Oehlrich kritisiert: „Dieser Vorschlag geht völlig an der Realität vorbei. Die Mitglieder der G10-Kommission verfügen weder zwingend über langjährige richterliche Erfahrung noch üben sie diese Kontrollfunktion hauptamtlich aus. Beides ist aber Voraussetzung für eine wirksame und unabhängige Kontrolle.“ Die Vorabkontrolle müsse daher – wie etwa in Bayern – bei einem Gericht angesiedelt werden.
Zudem sei nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits die Verpflichtung einer Vertrauensperson kontrollbedürftig. Doch auch das sieht der Gesetzentwurf bislang nicht vor.
Effektiver Rechtsschutz braucht Information der Betroffenen
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft den Rechtsschutz. Nur wer von gegen ihn gerichteten Überwachungsmaßnahmen erfährt, kann diese gerichtlich überprüfen lassen. Die im Entwurf vorgesehenen Benachrichtigungspflichten des Verfassungsschutzes greifen aus Sicht der Innenpolitikerin jedoch zu kurz. „Ohne Kenntnis der Betroffenen läuft die Rechtsschutzgarantie aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ins Leere. Das ist verfassungsrechtlich nicht haltbar und muss korrigiert werden“, fordert Oehlrich.
Gefährliche Aufweichung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendiensten
Besonders kritisch sieht Oehlrich die geplante Abkehr vom Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Bislang waren dem Verfassungsschutz Zwangsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr untersagt. Der Gesetzentwurf sieht nun erstmals entsprechende Befugnisse vor. Oehlrich warnt: „Wir brauchen weder eine Geheimpolizei noch einen polizeilichen Geheimdienst. Nachrichtendienste dürfen ausschließlich Informationen sammeln – nicht selbst Gefahrenabwehr betreiben. Die entsprechenden Befugnisnormen müssen daher vollständig aus dem Entwurf gestrichen werden.“
Oehlrich kündigt an, in der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs zu beantragen, dass diese Mängel behoben und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig umgesetzt werden.
Hinweis:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (Drucksache 8/5416) vom 29. Oktober 2025:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/67635/8_5416_drittes_gesetz_zur_aenderung_des_landesverfassungsschutzgesetzes

Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin