Sobald Schnee und Eis geschmolzen sind, beginnen die Landwirt*innen auch in Mecklenburg-Vorpommern wieder mit der Düngesaison. Wie viel und wo in Deutschland gedüngt werden darf, ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema. Eine Überdüngung führt durch Auswaschungen zu hohen Nitratbelastungen in Böden und Gewässern und im schlimmsten Fall zu einer Verunreinigung unseres Grundwassers und zu Eutrophierung in Oberflächengewässern. Aktuell herrscht hier rechtliche Unsicherheit, nachdem ein Bundesverwaltungsgericht Teile der bayerischen Düngelandesverordnung gekippt hat und Agrarminister Till Backhaus daraufhin auch die gesamte Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt hat.
„Anstatt für eine rechtssichere, praxistaugliche Übergangsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern zu sorgen und sich zugleich für eine langfristig tragfähige bundesweite Regelung einzusetzen, setzt Landwirtschaftsminister Till Backhaus nun die gesamte Landesverordnung aus. In der entsprechenden Pressemitteilung räumt der Minister zwar ein, dass Maßnahmen zum Gewässer- und Grundwasserschutz sinnvoll sind, hofft für die kommende Saison aber offenbar allein auf Freiwilligkeit, was entgegen seiner Aussage einen klaren Rückzug aus dem Gewässerschutz bedeutet“, kritisiert der agrarpolitische Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion MV, Dr. Harald Terpe.
„Eine Kleine Anfrage unserer Fraktion zum Zustand des Trinkwassers in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2025 zeigt, dass auch bei uns über die Hälfte der Grundwassermessstellen zu hohe Nitratwerte aufweisen. Zu viel Nitrat kann gerade für Babys und Kleinkinder negative gesundheitliche Folgen haben und führt zudem zu einer massiven Verteuerung der Trinkwassergewinnung und -aufbereitung. Mecklenburg-Vorpommern braucht jetzt praxistaugliche Regelungen zum Schutz unserer Gewässer und unseres Grundwassers. Hier als zuständiger Politiker auf Freiwilligkeit zu setzen, verkennt die aktuelle Lage ebenso wie die eigene Verantwortung“, so Terpe weiter.
„Was es außerdem braucht, ist eine gerechte Stoffstrombilanzierung, die für jeden Betrieb Nährstoffunter- und -überschüsse erfasst. Auf dieser Grundlage können schonende Düngeverfahren belohnt und Betriebe, die durch Überdüngung Böden und Gewässer belasten, individuell sanktioniert werden. Eine solche Regelung, die echte Verursachergerechtigkeit herstellen würde, wird von BÜNDNISGRÜNEN Initiativen seit Langem gefordert. Entsprechende Vorhaben werden bislang insbesondere von SPD und CDU im Bundesrat und Bundestag blockiert. Umso dringlicher ist es, dass der Bund schnellstmöglich handelt und Minister Backhaus bis dahin in Mecklenburg-Vorpommern keine weiteren Rückschritte beim Gewässer- und Grundwasserschutz zulässt, sondern bestehende Schutzstandards sichert.“
Hintergrund
Wegen zu hoher Nitratbelastungen hat die EU bereits 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dieses wurde erst 2023 eingestellt, nachdem Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Düngerecht verschärft hatte. Je nach Nitratbelastung werden seitdem rote und gelbe Gebiete ausgewiesen, für deren Betriebe pauschal strengere Regeln gelten. Diese Gebietsausweisung ist in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt. Die Art und Weise der Ausweisung wurde nun für Bayern vom Gericht als rechtswidrig erklärt, nicht jedoch die damit verbundenen strengeren Auflagen an sich. Dies wird von vielen so ausgelegt, dass auch die Gebietseinteilung in Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht nicht mehr gültig ist und es neuer einheitlicher Regelungen vom Bund bedürfte.

stellvertretender Fraktionsvorsitzender und agrarpolitischer Sprecher