Zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE „Chancen der Digitalisierung der Justiz nutzen – für eine moderne juristische Ausbildung das E-Examen einführen“ äußert sich Constanze Oehlrich, Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern:
„Der Antrag der Regierungsfraktionen zeigt exemplarisch, wie schlecht es in Mecklenburg-Vorpommern um die Digitalisierung bestellt ist. Während in anderen Bundesländern bereits seit 2019 eine elektronische Prüfung möglich ist, fordert Rot-Rot hier erst jetzt die Landesregierung dazu auf, einen Umsetzungsplan für das E-Examen vorzulegen. Dabei hat das Landesjustizprüfungsamt den Referendar*innen bereits mitgeteilt, dass ab Februar 2026 erste Prüfungen elektronisch möglich sein werden. Das zeigt, wie unnötig der Antrag ist. Die Einführung elektronischer Prüfungen ist wie viele andere Digitalisierungsvorhaben längst überfällig. Reine Schaufensteranträge wie der heute diskutierte werden von uns jedoch nicht unterstützt.“
Hinweis:
Das Landesjustizprüfungsamt MV hat Informationen zur Einführung der elektronischen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht