Rund ein Drittel der Beamt*innen des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten Wochen des vergangenen Jahres einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt. Das hat eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Constanze Oehlrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ergeben. Dazu die Rechtspolitikerin:
„Durch die Einreichung ihrer Anträge senden Tausende Beamt*innen in unserem Land ein deutliches Signal an die Landesregierung. Die Beamt*innen haben einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation, und sie erwarten zu Recht, dass die Regierung diesem Anspruch gerecht wird.
Die Arbeit der Beamt*innen, sei es in der Verwaltung, bei der Polizei oder im Strafvollzug, ist anspruchsvoll und mitunter auch aufreibend und gefährlich. Daher muss sie angemessen vergütet werden. Die Beamt*innen tragen zur Rechtmäßigkeit der Verwaltung bei. Sie sind das Rückgrat des Rechtsstaats bei uns im Land.“
„Die gesamte Beamt*innenbesoldung im Land ist verfassungswidrig“
Oehlrich weist darauf hin, dass die Besoldung der Beamtinnen in Mecklenburg-Vorpommern nicht den Grundsätzen einer amtsangemessenen Alimentation entspricht. Grund: Seit der Einführung des Bürgergeldes am 1. Januar 2023 wird der von der Verfassung geforderte Mindestabstand zu den unteren Besoldungsgruppen nicht mehr eingehalten. Oehlrich stellt fest: „Daher ist die gesamte Beamt*innenbesoldung im Land verfassungswidrig.“
Sie kritisiert: „Finanzminister Geue hat sich mit der Anpassung der Besoldungsstrukturen sehr viel Zeit gelassen. Ob der nun von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, wird sich zeigen. Da werden wir in den nun folgenden Ausschussberatungen genau hinsehen.“
Hintergrund:
Im Dezember 2023 riefen der DGB und seine Gewerkschaften Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen dazu auf, Anträge auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt war eine amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern für alle Besoldungsgruppen nicht gewährleistet, die Beschlussfassung über ein Besoldungsstrukturgesetz im Landeskabinett stand aus.
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Constanze Oehlrich ergab: Insgesamt wurden 7.229 Anträge auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 eingereicht, wovon 478 auf Versorgungsempfänger*innen entfielen. Zahlen für den Bereich der Kommunen lagen nicht vor. Zur Veranschaulichung: Im Jahr 2022 wurden lediglich 533 Anträge gestellt, im Jahr 2021 waren es 96. Inzwischen wurden dem Landtag Entwürfe für ein Besoldungsstrukturgesetz und ein Besoldungsanpassungsgesetz für das Jahr 2024/2025 vorgelegt. Am 11. April 2024 sollen die Gewerkschaften im Finanzausschuss des Landtages zu den Gesetzesentwürfen angehört werden.
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine verfassungskonforme Beamt*innenbesoldung, die sicherstellt, dass der Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Besoldungsgruppen eingehalten wird. Eine Unterschreitung dieses Abstandsprinzips verletzt das Alimentationsprinzip. Eine höhere Besoldungsgruppe, die den Mindestabstand einhält, ist nicht automatisch verfassungskonform. Dennoch beeinträchtigt eine Verletzung des Mindestabstands das gesamte Besoldungsgefüge, da es den Ausgangspunkt für die Staffelung fehlerhaft macht.
Der Gesetzgeber muss daher ein Gesamtkonzept entwickeln, das die Besoldungsgruppen angemessen miteinander verbindet. Wenn die Grundlage dieses Konzepts verfassungswidrig ist, weil der Mindestabstand in den unteren Besoldungsgruppen nicht eingehalten wurde, muss der Gesetzgeber eine neue konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen Ausgangspunkt festlegen.
Hinweis:
Kleine Anfrage der Abgeordneten Constanze Oehlrich „Amtsangemessene Alimentation der Landesbeamt*innen“ (Drucksache 8/3428) vom 18. März 2024 inkl. Antwort der Landesregierung