Ausfälle der IT-Systeme in der Justiz // Oehlrich: „Wer die Justiz-IT in Zukunft betreut, muss in erster Linie anhand von Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit entschieden werden“

Zu den Berichten des Richterbundes über fast wöchentlich auftretende landesweite Ausfälle der IT-Systeme der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern äußert sich Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Nahezu wöchentlich auftretende IT-Ausfälle in der Justiz sind nicht akzeptabel. Ich erwarte von Justizministerin Bernhardt, dass sie sich für eine funktionsgerechte Ausstattung der Gerichte stark macht und sich in dem Konflikt mit Finanzminister Geue durchsetzt.

Die aktuellen Äußerungen des Richterbunds sind ein Alarmsignal: Die Ausfälle der letzten Wochen und Monate zeigen, dass das bisher verwendete IT-System schon den aktuellen Anforderungen nicht gewachsen ist. Mit der geplanten Digitalisierung der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Strafjustiz werden diese Anforderungen noch weiter wachsen. Einen Zusammenbruch des IT-Systems können wir uns nicht leisten – geht es doch um die Leistungsfähigkeit des Rechtsstaats und um den Rechtsgewährungsanspruch der Bürger*innen.“

„Wer die Justiz-IT in Zukunft betreut, muss in erster Linie anhand von Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit entschieden werden“

„Die Landesregierung muss endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, die Justiz als Teil einer modernen Verwaltung leistungsstark aufzustellen. Vor fast zwei Jahren hat sich Mecklenburg-Vorpommern dem ,DCJ-Verbund‘ angeschlossen – einer Kooperation mehrerer Bundesländer für die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung eines ,Data Center Justiz‘. Länder wie Schleswig-Holstein haben ihre Justiz längst in diese IT-Struktur überführt. Warum ist das in MV trotz der Mitgliedschaft in dem Verbund überhaupt noch strittig?

Die Entscheidung, wer die IT der Justiz in Zukunft betreut, muss in erster Linie anhand von Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit getroffen werden und nicht alleine auf der Grundlage der entstehenden Kosten. Der Ausfall von IT-Systemen darf nicht dazu führen, dass Gerichtsverfahren, in denen über Freiheit oder Haft entschieden wird, ausfallen oder verschoben werden müssen.“


Hinweise:

Pressemitteilung der Freien und Hansestadt Hamburg (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) zum „DCJ-Verbund“: „Sicher, stabil und zukunftsfähig länderübergreifende Kooperation für den IT-Betrieb der Justiz gestartet“, 18. Mai 2021

Länderbericht der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Information über den Beitritt zum „DCJ-Verbund“ von Mecklenburg-Vorpommern, Juli 2022


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin