Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Stiftung Klima- und Umweltschutz MV und der Pipeline Nord Stream 2 setzt am Freitag, den 24. November 2023, seine Zeug*innenvernehmungen in öffentlicher Sitzung fort.
Als erster Zeuge geladen ist der damalige Leiter des Referats für Rechtsangelegenheiten und Bergbau im Energieministerium, später im Wirtschaftsministerium des Landes. Helmuth von Nicolai war unter anderem an den Genehmigungsverfahren für die Pipeline Nord Stream 2 beteiligt.
Hannes Damm, Obmann der bündnisgrünen Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, zeigt auf:
„Der damals zuständige Referatsleiter betonte seinerzeit mehrfach den erheblichen Zeitdruck, den das Energieministerium auf das Bergamt Stralsund ausübte. Das belegen unsere Auswertungen des internen Schriftverkehrs. Die Aktivitäten der Landesregierung nach Kriegsbeginn im Februar 2022 sind ebenfalls von großem Interesse. So gab es konkrete Überlegungen, das bereits in der Pipeline befindliche Erdgas zu beschlagnahmen und zu verkaufen. Im Energieministerium fürchtete man, im Fall einer Insolvenz der Nord Stream 2 AG auf den Kosten für die Sicherung der Pipeline sitzen zu bleiben. Der Zeuge war mit einer Prüfung der Optionen betraut worden.“
„Wurden die Arbeiten an Nord Stream 2 nach Kriegsbeginn fortgeführt?“
„Der zweite Zeuge ist Harm Sievers, Geschäftsführer der Fährhafen Sassnitz GmbH. Die Betreiber*innen des Rügener Fährhafens hatten die Bauarbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 im Jahr 2021 wegen der Sanktionsdrohungen vorübergehend ausgesetzt. Einige Monate später wurden sie wieder aufgenommen, da man sich als öffentliche Einrichtung von möglichen Sanktionen nicht betroffen sah. Hannes Damm: „Wie lange dauerte die Zusammenarbeit zwischen Klimastiftung und Fährhafen an? Wurden die Arbeiten an Nord Stream 2 auch nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine fortgeführt? Hinweise aus den Akten deuten darauf hin, dass die Bauarbeiten an der Pipeline nach dem 24. Februar 2022 nicht umgehend eingestellt wurden, wie bislang immer behauptet.“