Zu der Forderung der CDU-Fraktion, die parlamentarische Beschlussfassung des Landesdoppelhaushalts 2024/2025 zu verschieben, äußert sich Dr. Harald Terpe, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Zum jetzigen Zeitpunkt über eine Verschiebung des Landeshaushalts nachzudenken, ist eine übereilte Reaktion der CDU-Fraktion, die unnötige Nervosität im Land verbreitet. Unsere Gemeinden und Kommunen sind in ihren Planungen von einem beschlossenen Landeshaushalt abhängig wie im Übrigen auch das Land von einem beschlossenen Bundeshaushalt. Es wäre daher falsch, ohne einen verabschiedeten Landeshaushalt in das neue Jahr zu gehen, wenn gleichzeitig der Bund seinen Haushalt auf den Weg bringt.
Die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts werden sich langfristig auf die Haushaltspolitik des Bundes und auch der Länder auswirken. Wenn sich zeitnah konkrete Änderungen abzeichnen, können wir in Mecklenburg-Vorpommern noch rechtzeitig im Dezember dieses Jahres Anpassungen im künftigen Haushalt vornehmen. Auch das Instrument des Nachtragshaushalts steht uns jederzeit zur Verfügung.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil stellt Deutschland vor enorme Herausforderungen. Wir müssen nun gemeinsam überlegen, wie wir trotzdem die wichtigsten Zukunftsinvestitionen auch hier im Land nachhaltig finanzieren können. Wer jetzt aufhört zu investieren, gefährdet unsere Wirtschaftskraft.“