Bündnisgrüner Gesetzentwurf zur Reform des Disziplinarrechts // Oehlrich: „Beamt*innen nach schweren Dienstvergehen schneller entlassen“

Disziplinarverfahren, bei denen es um schwere Dienstvergehen geht, dauern in Mecklenburg-Vorpommern oft mehrere Jahre. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat daher einen Entwurf zur Änderung des Disziplinargesetzes in den Landtag eingebracht. Constanze Oehlrich, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, erläutert die Initiative:

„Beamt*innen, die sich rassistische, ausländerfeindliche und menschenverachtende Chat-Nachrichten zuschicken, zeigen eine Gesinnung, die mit der Verfassungstreuepflicht nicht vereinbar ist. Deshalb sind verbeamtete Personen, die sich mit ihrem Verhalten offen in Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes stellen, im öffentlichen Dienst untragbar.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines auf die Entfernung aus dem Beamt*innenverhältnis gerichteten Disziplinarverfahrens können in der Praxis jedoch mehrere Jahre vergehen. Das ist aus Sicht meiner Fraktion deutlich zu lang, zumal die Betroffenen während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten.

Der nun dem Landtag zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes zielt darauf ab, die Dauer solcher statusbezogener Disziplinarverfahren deutlich zu verkürzen. Erreicht werden soll dies dadurch, dass künftige Disziplinarmaßnahmen wegen schwerer Dienstvergehen nicht mehr im Wege der Disziplinarklage beantragt werden müssen, sondern durch behördliche Verfügung ergehen können. In Baden-Württemberg hat sich dies seit 15 Jahren bewährt.“


Hintergrund:

Zwischen September 2020 und Dezember 2021 wurden in der Landespolizei MV 42 Disziplinarmaßnahmen verhängt. Zu den häufigsten Vergehen gehörten u. a. die Verletzung von Datenschutzbestimmungen, Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen und Verstöße gegen die politische Treuepflicht. Die Treuepflicht ist prägender Ausdruck des beamtinnenrechtlichen Treue- und Dienstverhältnisses. Aus schweren Dienstvergehen resultierende Disziplinarklagen werden in Mecklenburg-Vorpommern vor den Verwaltungsgerichten verhandelt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines auf die Entfernung aus dem Beamtinnenverhältnis gerichteten Disziplinarverfahrens können in der Praxis teilweise mehrere Jahre vergehen.


Hinweis:

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. Oktober 2023 (Drucksache 8/2720) finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL Innen- und rechtspolitische Sprecherin