Mit Beschluss vom 20. Juni 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Aus Sicht der rechtspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich, ergab die heutige Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss einen klaren Handlungsauftrag an den Gesetzgeber:
„Die heutige Sachverständigenanhörung hat ergeben: Die Vergütung der von den Strafgefangenen in den Strafvollzugsanstalten unseres Landes geleisteten Arbeit ist nicht verfassungskonform und muss daher dringend erhöht werden. Je nach der von ihnen im Strafvollzug konkret geleisteten Arbeit erhalten Strafgefangene eine Vergütung von 1,07 und 2,22 Euro pro Stunde. Nach Ansicht von Kristin Drenkhahn, Professorin für Strafrecht und Kriminologie an der Freien Universität Berlin, ist jedenfalls eine Verdopplung dringend angezeigt. Genau das wird meine Fraktion in den aktuellen Haushaltsberatungen beantragen.
Die Regelung im Strafvollzugsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern ist identisch mit den Vorschriften in Bayern und Nordrhein-Westfalen, welche das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat. Hier muss dringend nachgebessert werden. Die Richterinnen argumentierten, jeder Strafgefangene habe einen Anspruch auf Resozialisierung. Die im Strafvollzug geleistete Arbeit könne jedoch nur dann zur Wiedereingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft beitragen, wenn diesen durch die Höhe der Vergütung verdeutlicht werde, dass Erwerbsarbeit zur Herstellung einer Lebensgrundlage sinnvoll ist.
Wenn sich ehemalige Straftäter*innen wieder in die Gesellschaft integrieren und keine weiteren Straftaten mehr begehen, macht das unsere Gesellschaft zudem insgesamt sicherer. Eine angemessene Gefangenenvergütung ist damit im Interesse von uns allen. Meine Fraktion hat daher die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Gefangenenvergütung verfassungskonform gestaltet werden kann.“
Hinweise:
Die Pressemitteilung „Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig“ des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 56/2023) vom 20. Juni 2023 finden Sie hier.
Den Antrag „Für eine verfassungskonforme Gefangenenvergütung“ der bündnisgrünen Landtagsfraktion (Drucksache 8/2328) vom 28. Juni 2023 finden Sie hier.