In der heutigen Landtagssitzung wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern auf Einführung eines Klimavorbehalts auf Landesebene mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Anträge im Landtag und Beschlüsse der Landesregierung sollten künftig stets unter expliziter Abwägung der Klimawirkung erfolgen.
Hannes Damm, klimapolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion, äußert sich dazu:
„In Mecklenburg-Vorpommern können wir bereits heute die Folgen der Klimakrise beobachten – durch Dürreperioden, Hitzewellen und die Zunahme von Waldbränden, die bereits jetzt enorme Kosten verursachen. Eine im vergangenen Jahr durch die Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie warnt vor möglichen Kosten in Höhe von 900 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 allein in Deutschland. Gleichzeitig rennt uns die Zeit für wirksamen Klimaschutz davon.“
„Es dürfen keine Entscheidungen mehr getroffen werden, die dem Klimaschutz und der Sicherung einer lebenswerten Zukunft entgegenstehen“
„Darum müssen wir heute alle uns noch verbliebenen Chancen nutzen. Umgekehrt heißt das: Es dürfen keine Entscheidungen mehr getroffen werden, die dem Klimaschutz und damit der Sicherung einer lebenswerten Zukunft entgegenstehen. Fehlinvestitionen und fossile Pfadabhängigkeiten müssen unbedingt vermieden werden. Es muss für uns Abgeordnete zu unserer Verantwortung gegenüber den Bürger*innen gehören, die Auswirkungen unserer Anträge auf das Klima und die Zukunft stets mitzudenken. Auch die Landesregierung muss hier vorbildhaft voranschreiten.
Wir fordern die Landesregierung dazu auf, ein geordnetes Verfahren zu entwickeln, um alle ihre Beschlüsse auf ihre Klimawirkung zu überprüfen. Deshalb begrüßen wir, dass Innenminister Pegel im Zuge der heutigen Debatte angekündigt hat, dass die Landesregierung einen Nachhaltigkeitscheck einführen wird, der auch Klimafragen bei der Aufstellung des Landeshaushalts, bei Gesetzesvorhaben, Förderinstrumenten, Vergabe und Beschaffung sowie für Kabinettsbeschlüsse berücksichtigen soll. Damit nimmt sie Teile unserer Forderungen auf. Verbindlicher Kern des Nachhaltigkeitschecks muss analog zum finanziellen Haushaltsbudget des Landes ein mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibles CO2-Budget für MV werden. Im Verfahren müssen die sich ergebenden Klimafolgekosten, der Einfluss auf die Treibhausgasbilanz und mögliche klimafreundlichere Alternativen abgewogen werden. Die Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei!“
Hintergrund:
Der zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen der Vereinten Nationen, IPCC, hat in seinem im März 2023 veröffentlichten Synthesebericht festgestellt: Die internationalen Klimaschutzbemühungen reichen aktuell nicht für eine Begrenzung der globalen Erhitzung auf unter 2 °C. Die Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze könnte bereits in diesem Jahrzehnt eintreten.
Hinweise:
Den Antrag der bündnisgrünen Landtagsfraktion “Auch das Treibhausgas-Budget ist endlich – Klimavorbehalt auf Landesebene einführen” (Drucksache 8/2090) vom 26.4.2023 finden Sie hier.
Die Studie “Die Kosten des Klimawandels”, die das Bundesministerium für Klimaschutz beauftragt und das Bundesumweltministerium fachlich begleitet hat, können Sie hier herunterladen.