Durchsuchungen bei fünf Beamtinnen der Landespolizei // Oehlrich: Entlassung rechtsextremer Polizistinnen muss einfacher werden

Zu den jüngsten Durchsuchungen bei fünf Beamt*innen der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wegen mutmaßlicher Verbindungen zum rechtsextremen Nordkreuz-Netzwerk erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich:

„Rechtsextreme Polizeibeamtinnen stellen eine ernste Bedrohung für den demokratischen Rechtsstaat dar. Dass sich Beamtinnen der Landespolizei in der rechtsextremen Prepper-Gruppe ‚Nordkreuz‘ vernetzen, zeigt, wie groß diese Gefahr ist. Deshalb muss es einfacher werden, rechtsextreme Polizist*innen aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.

In Mecklenburg-Vorpommern verlaufen die dafür notwendigen Verfahren vergleichsweise schwerfällig. Wenn ein rechtsextremes Mitglied der Polizei aus dem Beamt*innenverhältnis entlassen werden soll, muss dafür zunächst eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Baden-Württemberg ist da schon weiter: Dort ergehen solche Disziplinarmaßnahmen durch behördliche Verfügung – die natürlich vom Verwaltungsgericht überprüft werden kann.

Die Bundesregierung plant ebenfalls eine Entlassung von Bundesbeamt*innen durch Verfügung zu ermöglichen. Das ist sehr zu begrüßen. Nun muss das Kabinett von Manuela Schwesig nachziehen. Ich wollte im Rahmen einer kleinen Anfrage von der Landesregierung wissen, ob eine vergleichbare Reform des Landesdisziplinargesetzes geplant ist. Eine Antwort steht noch aus.“


Hintergrund:

Seit Dienstagabend sind in Mecklenburg-Vorpommern Wohnungen und Diensträume von fünf Polizistinnen durchsucht worden. Dabei soll es Medienberichten zufolge um mutmaßliche Verbindungen zum rechtsextremen Netzwerk „Nordkreuz“ gehen. Den Mitglieder des Nordkreuz-Netzwerks wird vorgeworfen, Namen und Adressen linker Aktivistinnen zu sammeln, um diese im Konfliktfall zu liquidieren.


Hinweis:

Die Kleine Anfrage „Disziplinarverfahren in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/1822) vom 6. Februar 2023 finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin