Zur heutigen Verhandlung von drei Untätigkeitsklagen einiger Windkraft-Unternehmen gegen die Genehmigungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern, äußert sich Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion:
„Dass Unternehmer*innen in Mecklenburg-Vorpommern Behörden wegen Nichttuns verklagen müssen, ist einfach beschämend. Letztendlich steht hier die Landesregierung vor Gericht, weil sie es seit Jahren nicht schafft, die Verwaltungen so aufzustellen, dass sie im aktuellen Gesetzesrahmen handlungsfähig sind. Es wurden weder klare Entscheidungs- und Verfahrensanweisungen herausgegeben noch notwendige organisatorische Anpassungen vorgenommen. Das gilt besonders für die viel zu geringe Personalausstattung. Insgesamt zeigt sich wieder einmal, dass der Regierung die entsprechende Führungsstärke und der nötige Handlungswille beim Thema Zukunftsenergien fehlt.
Da passt es auch ins Bild, dass die verantwortlichen Personen erst aktiv werden, wenn entsprechende Gerichtsurteile drohen. So haben sowohl die Ministerpräsidentin als auch Ministerin Martin vor kurzem angekündigt, dass die am Genehmigungsverfahren beteiligte Denkmalschutzbehörde künftig binnen eines Monats antworten soll. Diese Frist ist jedoch längst gesetzlich festgeschrieben, wird in den meisten Fällen aber schlichtweg nicht eingehalten. Dabei weisen Unternehmer*innen schon seit Jahren zurecht darauf hin, dass Gesetze in MV endlich einzuhalten sind. Für diese Selbstverständlichkeit mussten sie vor Gericht ziehen. Allein das zeigt, wie ernst die Lage der Windkraft-Branche in Mecklenburg-Vorpommern ist.“