Brandbrief der Kindertagespflegestellen // Shepley: „Wir laufen Gefahr, Tagespflegepersonen an die Energiekrise zu verliere“

Die familiennahe, individuelle Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist für viele Eltern unserer Jüngsten die erste Wahl. Gerade Kinder unter drei Jahren profitieren von der engen Bindung an die Bezugspersonen und der Ruhe in kleinen Gruppen. Doch die Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern schlagen Alarm. In einem Brandbrief aus Nordwestmecklenburg machten sie Ende letzten Jahres auf ihre existenzbedrohende Situation angesichts deutlich gestiegener Mieten, Energie- und Lebensmittelpreise aufmerksam.

Anne Shepley, Sprecherin für frühkindliche Bildung und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, hat heute dazu eine Kleine Anfrage eingereicht:

„Wir wollen wissen, wie es um die Kindertagespflege in unserem Land bestellt ist, und wie die Landesregierung gedenkt, die Sachkosten, die schon vor der Energiekrise chronisch unterfinanziert waren, nun landesseitig bedarfsgerecht abzubilden.

Fakt ist: Durch die explodierenden Betriebsausgaben sind Kindertagespflegepersonen gezwungen, Gelder, die sie durch die Förderleistung erhalten und die eigentlich ihr Entgelt als Pädagog*innen darstellen, nun für Fixkosten wie Miete, Strom oder Spielzeug auszugeben. Doch die rot-rote Landesregierung lässt bislang nicht erkennen, wie sie in dieser akuten Notsituation die Kindertagespflegepersonen entlasten will.

Wir haben einen massiven Fachkräftemangel in allen Kindertageseinrichtungen. Wir können doch nicht zulassen, dass wir Kindertagespflegepersonen, die eine unvergleichbare familiennahe und hochwertige Betreuung leisten, an die hohe Inflation und Energiekrise verlieren.“


Hintergrund:
Kindertagespflegestellen finanzieren sich zum einen aus der Förderleistung, die sich aus dem zeitlichem Umfang der Leistung, nach der Anzahl sowie nach dem Förderbedarf der betreuten Kinder berechnet und zum anderen aus der Erstattung der angemessenen Kosten, sprich dem Sachaufwand. Dieser spiegelt auch die Betriebskosten, bei denen sich die öffentlichen Jugendhilfeträger laut Bundesfinanzministerium (BstBI I S. 1236) sowie einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts MV (1 LB 69/18 OVG) bei circa 300 Euro orientieren sollten. Aus dem Brief der Tagesmütter und Tagesväter aus Nordwestmecklenburg geht hervor, dass diese hier jedoch nur ein Drittel dessen, nämlich knapp 114 Euro pro Monat erhalten. Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Inflation und Energiekrise, drängt dies die Kindertagespflegestellen an den Rand der Existenz.

Hinweis: 
Die Kleine Anfrage „Herausforderungen in der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 9. Januar 2023 sowie den offenen Brief des Tagesmüttervereins Kinderträume e.V. vom 8. Dezember 2022 finden Sie anbei.


Anne Shepley MdL
Stellv. Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für frühkindliche Bildung