Heute wurde der Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsgerichtliche Vorgaben zur Bestandsdatenauskunft (Drucksache 8/756) im Landtag verabschiedet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, begründet das Abstimmungsverhalten:
„Entgegen jeder Kritik hat die Landesregierung heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der laut Expert*innen verfassungswidrig ist. Dabei sollte mit der Novellierung des bestehenden Gesetzes genau diese Verfassungswidrigkeit ausgeräumt werden. Es könnte also nur eine Frage der Zeit sein, bis das vom Landesverfassungsgericht seinerzeit als verfassungswidrig eingestufte Gesetz erneut bemängelt wird.“
Mangelhafter Gesetzentwurf
„Mit ihrem Vorgehen zeigt die Landesregierung einmal mehr, wie sehr die Qualität der Gesetzgebung in unserem Bundesland zu wünschen übrig lässt. Diesem mangelhaften Gesetzentwurf hat meine Fraktion deshalb nicht zugestimmt. Denn eine Bestandsdatenabfrage und das in einer solchen Abfrage zugrunde liegende Gesetz greifen verfassungswidrig in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Insbesondere fehlt eine aufsichtsrechtliche Kontrolle.
Mithilfe einer sogenannten Bestandsdatenabfrage können Verfassungsschutz und Polizei zum Beispiel zu einer Telefonnummer die persönlichen Daten der Inhaberin oder des Inhabers abfragen. Das Problem dabei: Diese Bestandsdatenabfragen erfolgen in vielen Fällen ohne die Information der betroffenen Person. Deshalb werden Bestandsdatenabfragen bislang nur sehr selten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Aus diesem Grund muss die Aufsicht über Verfassungsschutz und Polizei künftig gestärkt werden. Die Mängel bei der aufsichtsrechtlichen Kontrolle hatte das Landesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen. Hier setzte der Änderungsantrag meiner Fraktion an. Wir haben darin vorgeschlagen, der Parlamentarischen Kontrollkommission und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erweiterte Befugnisse für eine engmaschigere Kontrolle einzuräumen. Leider ohne Erfolg – unser Änderungsantrag wurde abgelehnt.“
Hintergrund:
Das Innenministerium hat das Landesverfassungsschutzgesetz und das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet. Nötig war dies geworden, nachdem des Landesverfassungsgericht die bislang geltende Gesetzeslage als verfassungswidrig eingestuft hat. Das Gericht verfügte, dass beide Gesetze spätestens bis zum 31. Oktober 2022 an verfassungsgerichtliche Vorgaben anzupassen seien. Anlass für den Rechtsspruch war eine von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN initiierte Sammelverfassungsbeschwerde aus dem Juni 2014.
In einer Sachverständigenanhörung vor rund einem Monat wurde der nun verabschiedete Gesetzentwurf von Rechtsexpert*innen kritisiert. Ihr Fazit: In dieser Form würde das Gesetz weiterhin gegen die Grundrechte verstoßen.