In der heutigen Plenarsitzung wurde der Antrag unserer Fraktion „Verbraucher*innen entlasten – Netzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern reduzieren“ behandelt. Die Regierungsfraktionen von SPD und Linken lehnten sowohl den Antrag selbst als auch den Antrag auf Überweisung in den Wirtschaftsausschuss ab.
Dazu Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Seit Jahrzehnten herrscht in Deutschland eine ungerechte Verteilung der Netzentgelte. Mecklenburg-Vorpommern ist davon im Besonderen betroffen. Hier müssen die Menschen deutlich höhere Stromrechnungen als im Bundesdurchschnitt bezahlen. Auch für Industrie und Gewerbe entsteht ein massiver Standortnachteil durch die hohen Netzentgelte. Dabei gehört unser Bundesland zu den Regionen, die aufgrund der Topografie einen bedeutenden Beitrag zum Bundesziel der Klimaneutralität und der Energiewende leisten können. Für diesen Beitrag dürfen die Menschen in MV nicht bestraft werden.
Auch die Landesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, sich dieses Themas anzunehmen. Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das System in Deutschland nicht vereinbar ist mit europäischem Recht und zur Reformierung des Energiewirtschaftsgesetzes aufgefordert. Wir Bündnisgrüne haben nun einen konkreten Vorschlag vorgelegt, wie sich eine bundeseinheitliche Regelung realisieren lässt, damit die Menschen und Unternehmen in unserem Land schnellstmöglich entlastet werden können.
Dass die Regierungsfraktionen von SPD und LINKE unseren Antrag heute ohne plausible Gründe abgelehnt haben, zeugt davon, dass die so oft von ihnen beschworene konstruktive Zusammenarbeit im Parlament in Wahrheit nicht gewünscht ist. Obwohl die einheitlichen Netzentgelte für Familien in MV unmittelbar finanzielle Entlastungen im dreistelligen Bereich bedeuten würden, verweigert die rot-rote Koalition dem Vorhaben eine breite demokratische Unterstützung.“
Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 2. September 2021 geurteilt, dass das derzeitige Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht vereinbar mit europäischem Recht ist. Darin geregelt ist u.a. die Regulierung der deutschen Energienetze. Befugnisse der Bundesregierung, entsprechende Verordnungen zu erlassen, sind demnach nicht mehr zulässig. Dies ergebe sich klar aus den EU-Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas aus dem Jahr 2009, so der EuGH.
Netznutzungsentgelte oder kurz Netzentgelte werden von Netzbetreibern erhoben, um die Kosten für Infrastruktur und Betrieb des Stromnetzes zu decken. Die Netzbetreiber können diese Kosten anteilig den Stromanbietern in Rechnung stellen. Die Stromanbieter wiederum legen diese Kosten über die Stromrechnung auf die Endverbraucher*innen um.
Hinweis:
Antrag „Verbraucher*innen entlasten – Netzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern reduzieren“
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