Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes // Oehlrich: „Verfassungsschutzgesetz muss grundlegend überarbeitet werden“

Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsgerichtliche Vorgaben zur Bestandsdatenauskunft erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Constanze Oehlrich:

„Bei dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bestandsdatenauskunft handelt es sich, anders als von der Landesregierung behauptet, gerade nicht nur um eine Feinjustierung. Laut eines Beschlusses unseres Landesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 2021 sind die Regelungen in Verfassungsschutz- und Polizeigesetz zur Bestandsdatenauskunft mangels hinreichender Eingriffsschwellen verfassungswidrig und müssen neu gefasst werden. Das geht auf eine von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN initiierte Sammelverfassungsbeschwerde zurück. Wenn ein Gesetz so schlecht gemacht ist, dass es vom Landesverfassungsgericht kassiert wird, steht aus meiner Sicht meiner Fraktion keine Feinjustierung an, sondern eine grundlegende Überarbeitung unter Einbeziehung von Sachverständigen. Darauf werden wir in der nun anstehenden Ausschussberatung dringen.“


Constanze Oehlrich MdL,
innenpolitische Sprecherin