Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes // Oehlrich: „Bestandsdatenauskunft – Regierung könnte Frist zur Neuregelung reißen“

Zu der heutigen Befassung des Innenausschusses mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsrechtliche Anforderungen zur Bestandsdatenauskunft erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich:

„Die Landesregierung verschludert offenbar wichtige Gesetzentwürfe. Laut eines Beschlusses unseres Landesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 2021 sind die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig und müssen neu geregelt werden. Das geht auf eine von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN initiierte Sammelverfassungsbeschwerde zurück. Die Landesregierung hat vom Gericht ein Jahr Zeit für die Umsetzung bekommen. Doch bislang ist das Thema unbearbeitet geblieben. Es könnte sein, dass die vom Landesverfassungsgericht gesetzte Frist deshalb nicht mehr eingehalten werden kann.

Meine Fraktion hatte die Landesregierung direkt am Anfang der Legislatur dazu aufgefordert, die Einholung von Bestandsdatenauskünften durch Verfassungsschutz und Polizei zeitnah neu zu regeln. Doch nichts dergleichen geschah. Nun deutet die heutige Selbstbefassung des Innenausschusses mit dem formell noch nicht in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf darauf hin, dass die bald endende Frist gerissen werden könnte. Sollte das so kommen, wäre dies ein Zeugnis mangelnden Respekts gegenüber unserem Landesverfassungsgericht und dem Rechtsstaat insgesamt.“


Constanze Oehlrich MdL,
innenpolitische Sprecherin