Laut § 116 SOG M-V sollte bis zum 31. Dezember 2024 ein Bericht über die erzielten Wirkungen der mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 5. Juni 2020 vorgenommenen Änderungen vorliegen. Diese Evaluation ist bisher nicht erfolgt. In einer Zeit, in der die sicherheitspolitische Debatte durch die Terroranschläge der vergangenen Monate zusätzlich aufgeladen ist, fehlen damit belastbare Erkenntnisse über die Wirksamkeit der erweiterten Polizeibefugnisse.